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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Untervermietung von Vereinsheimen
von: machla ()
Datum: 15.11.2012

Wir sind ein kleiner eingetragener, gemeinnützig anerkannter Verein. Nun haben wir die Möglchkeit, Räume für unsere regelmäßigen Treffen anzumieten. Da uns die Miete zu hoch ist, überlegen wir die Räume gelegentlich weiter zu vermieten. Der Vermieter hätte kein Problem damit. Ist das erlaubt? und was muss dabei beachtet werden?

Re: Untervermietung von Vereinsheimen
von: Vereinsmeier ()
Datum: 15.11.2012

Am besten, Ihr "vermietet" Eure Räume nicht, sondern Ihr überlasst sie gegen eine vorab ausgemachte Spende (z.B. xx Euro pro Überlassung). Dann seit Ihr auch gegenüber dem Finanzamt auf der sicheren Seite. Denn wenn Ihr im klassischen Sinne vermietet, geratet Ihr u.U. in den wirtschaftlichen Bereich und könntet so ggfs. die Gemeinnützigkeit verlieren.

Re: Untervermietung von Vereinsheimen
von: machla ()
Datum: 17.11.2012

Vielen Dank für die Antwort. Das hilft auf jeden Fall weiter.
Wir haben jetzt das Angebot bekommen, dass jemand (Selbständig Tätiger) die Räume kontinuierlich von uns anmieten möchte. Das würde etwa ein Drittel des gesamten Mietpreises ausmachen. Ist das machbar, da er ja eine Rechnung braucht für seine Firma.

Re: Untervermietung von Vereinsheimen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.11.2012

Wenn das Einverständnis des Vermieters vorliegt, ist die Untervermietung kein Problem.
Eine kurzfristige Vermietung (weniger als 6 Monate) wird dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugerechnet. Eine längerfristige der steuerfreien Vermögensverwaltung. Das führt zu keinen Problemen mit dem Finanzamt, sondern lediglich zur Besteuerung der erzielten Überschüsse.
Hier greift aber noch der Freibetrag von 5.000 Euro und für gemeinnützige Vereine gilt zudem die Umsatzfreigrenze von 35.000 Euro. Umsatzsteuer muss nicht erhoben werden, solange nur der Raum ohne Ausstattung und nennenswerte Zusatzleistungen vermietet wird.
Die genannte Spendenlösung ist deswegen nicht nötig - zumal sie zu einem Steuerhinterziehungstatbestand führen könnte. Eine Spende darf keine Gegenleistung beeinhalten!

Re: Untervermietung von Vereinsheimen
von: machla ()
Datum: 22.11.2012

Hallo Herr Pfeffer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Also können wir grundsätzlich untervermieten. Mit dem Vermieter ist es geklärt.

Re: Untervermietung von Vereinsheimen
von: ElkeH ()
Datum: 05.10.2018

GBVielen Dank für die hilfreichen Informationen.
Unserem Verein geht es auch so, aus Kostengründen wird unser gemieteter Raum sowohl an einen Verein (a)< 6 Monate mit tageweiser Nutzung und an einem Verein (b) 12 Monate jeweils tageweise genutzt weitervermietet.
Ich habe in meiner Überschussermittlung aufgenommen
Einnahmen aus Untervermietung an a) Zuordnung Wirtschaftl GB
Einnahmen aus Untervermietung an b) Vermögensverwaltung

so wie oben empfohlen.
In welcher Kategorie (IB, VV, WGB) führe ich dann unsere Ausgaben auf
- Vereinsraummiete
- Ausstattung Vereinsraum mit zB Stühlen etc. auf unsere Kosten

Freue mich über Unterstützung.