Re: Untervermietung von Vereinsheimen
von: Vereinsmeier ()
Datum: 15.11.2012
Am besten, Ihr "vermietet" Eure Räume nicht, sondern Ihr überlasst sie gegen eine vorab ausgemachte Spende (z.B. xx Euro pro Überlassung). Dann seit Ihr auch gegenüber dem Finanzamt auf der sicheren Seite. Denn wenn Ihr im klassischen Sinne vermietet, geratet Ihr u.U. in den wirtschaftlichen Bereich und könntet so ggfs. die Gemeinnützigkeit verlieren.