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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Versand der Spendenquittungen per E-Mail
von: Patrick Straßer ()
Datum: 06.11.2012

Lieber Herr Pfeffer,

unser Verein hat dem Finanzamt nach R 10.b.1 Abs. 4 EStR angezeigt, dass die Zuwendungsbestätigungen maschinell erstellt werden, damit in Zukunft nicht jeder Zuwendungsbestätigung per Hand unterzeichnet werden muss.

Frage:
Können wir die Zuwendungsbestätigungen als pdf.-Datei per E-Mail an unsere Spender versenden oder muss die Zuwendungsbestätigung in Papierform mit der Post verschickt werden?

Vielen Dank

Ihr
Patrick Straßer

Re: Versand der Spendenquittungen per E-Mail
von: Vereinsmeier ()
Datum: 06.11.2012

Die Spenednquittungen müssten, meiner Meinung nach, unterschrieben und per Post verschickt werden, da der Empfänger sonst höchstwahrscheinlich Schwierigkeiten bei seinem Finanzamt bekommt.

Re: Versand der Spendenquittungen per E-Mail
von: Matthias Hartmann MTH Software ()
Datum: 31.12.2018

Vereinsmeier schrieb:
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> Die Spenednquittungen müssten, meiner Meinung
> nach, unterschrieben und per Post verschickt
> werden, da der Empfänger sonst
> höchstwahrscheinlich Schwierigkeiten bei seinem
> Finanzamt bekommt.


Hallo Herr Pfeifer,

bitte überprüfen Sie Ihre Rechtsmeinung zu - Spendenbescheinigungen per mail versenden!

Viele Gruße Matthias Hartmann

Re: Versand der Spendenquittungen per E-Mail
von: pfeffer ()
Datum: 31.12.2018

Grundsätzlich spricht nichts gegen digitale Zuwendungbestätigungen. Es gelten die gleichen Anforderungen wie für alle digitalen Belege.
Weil keine persönliche Unterschrift möglich ist, ist das aber eine maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung. Das Verfahren muss also ans Finanzamt gemeldet werden und es gelten die hier verlangten Sicherungsauflagen.