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Auflösung von Rücklagen in der Buchhaltung
von: MichaelS ()
Datum: 31.05.2012

Hallo,

ich habe ein Problem mit der Buchung einer Rücklagenauflösung (SKR49). Für den Bau eines Vereinshauses wurden Rücklagen gebildet, die in der Bilanz ausgewiesen werden. Die gesparten Gelder wurden auf einem Sparbuch angelegt.

Nun wurde dem Verein ein städtisches Gebäude als Vereinshaus zur Verfügung gestellt, so dass der Bau nicht mehr erforderlich ist. Die Rücklagen sollen nun für die Innenausstattung und später auch für einen Erweiterungsbau verwendet werden. Daher wurde zunächst das Sparbuch gekündigt, das Guthaben dem Girokonto gutgeschrieben und die Vermögensänderung entsprechend gebucht (945 Bank an 947 Sparbuch). Nun soll eine Einbauküche angeschafft und die Rücklage teilweise aufgelöst werden. Die Auflösung der Rücklage würde ich folgendermaßen buchen:

1012 Rücklagen bis 2012
an 3953 Entnahmen aus gebunden Ergebnisrücklagen

Damit weist die Bilanz eine entsprechend niedrigere Rücklage aus, im Gegenzug aber einen entsprechend höheren Ergebnisvortrag für das laufende Jahr, da die Rücklagenauflösung als neutraler Erfolg in die GuV einfließt.

Wenn jetzt die Küche angeschafft wird, würde ich folgendes buchen:

220 Vereinshausausstattung
an 945 Bank.

Da diese Buchung aber nicht ergebniswirksam ist, ändert sich nichts am erhöhten Ergebnisvortrag, der dann in den Folgejahren als 'Ergebnisvortrag Vorjahr' wieder in Ergebnisverwendungsrechnung einfließen und erst durch die jährlichen Abschriften reduziert würde.

Das scheint mir nicht richtig zu sein. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, wie das Problem korrekt zu lösen ist?

Vielen Dank

Michael

Re: Auflösung von Rücklagen in der Buchhaltung
von: Christof ()
Datum: 31.05.2012

MichaelS schrieb:
-------------------------------------------------------
Die Auflösung der Rücklage würde ich
> folgendermaßen buchen:
>
> 1012 Rücklagen bis 2012
> an 3953 Entnahmen aus gebunden Ergebnisrücklagen
>

Das ist soweit zutreffend.

>
> Wenn jetzt die Küche angeschafft wird, würde ich
> folgendes buchen:
>
> 220 Vereinshausausstattung
> an 945 Bank.

Auch das passt.

> Da diese Buchung aber nicht ergebniswirksam ist,
> ändert sich nichts am erhöhten Ergebnisvortrag,
> der dann in den Folgejahren als 'Ergebnisvortrag
> Vorjahr' wieder in Ergebnisverwendungsrechnung
> einfließen und erst durch die jährlichen
> Abschriften reduziert würde.
>

Da dieAuflösung der Rücklage in Höhe der Anschffungskosten der Küche erfolgt, erhöht sich zunächst tatsächlich das Betriebsergebnis. Das ist notwendig, weil Du in früheren Jahren ja eine Gewinnminderung durch die Rücklage bewirkt hast.

Wie Du zutreffend festgestellt hast, wird das Betriebsergebnis am Jahresende dann durch die Abschreibungen auf die Küche gemindert.

Beste Grüße
Christof

Re: Auflösung von Rücklagen in der Buchhaltung
von: MichaelS ()
Datum: 01.06.2012

Hallo Christof,

vielen Dank für die Erläuerungen.

Gruß Michael

Re: Auflösung von Rücklagen in der Buchhaltung
von: ugoetze ()
Datum: 01.06.2012

In Höhe der Anschaffung ist der Gewinnvortrag zu mindern und auszuweisen als "gemeinnützigkeitsrechtlich gebundene Mittel". Damit ist die zeitnahe Mittelverwendung nachgewiesen. Dieser Posten wird anschließend durch die AfA gemindert.