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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Behandlung einer Spende von Referenten
von: H. ()
Datum: 04.07.2022

Hallo zusammen,

kürzlich hatten wir im Rahmen von Vorstandsworkshops ein paar Referenten eingeladen. Ausgemacht war ein Honorar plus Fahrtkosten. Zwei der Referenten verzichten nun auf das Honorar gegen eine Spendenbescheinigung. Jetzt meine Fragen... wie ist das zu handhaben?

Uns liegt keine Rechnung der Referenten vor. Ist hier eine Honorarvereinbarung vorab notwendig?

Zahlungen sind keine geflossen. Können wir für solche externe Referenten (keine Vereinsmitglieder) den Verzicht auf Honorar als Aufwandsspenden betrachten?

Solche Spenden hängen ja nicht von einer tatsächlichen Zahlung ab. Wir könnten hier eine Verzichtserklärung nutzen, oder?

Wie ist das im Rahmen der Buchhaltung (SKR 49) im Rahmen unserer EÜR zu behandeln?

Fragen über Fragen... danke für Euer Feedback!
VG
H.

Re: Behandlung einer Spende von Referenten
von: pfeffer ()
Datum: 04.07.2022

Uns liegt keine Rechnung der Referenten vor. Ist hier eine Honorarvereinbarung vorab notwendig?

# Es muss mindestens der Nachweis vorliegen, dass der Zahlungsanspruch bestand.

Zahlungen sind keine geflossen. Können wir für solche externe Referenten (keine Vereinsmitglieder) den Verzicht auf Honorar als Aufwandsspenden betrachten?

# Ja.

Solche Spenden hängen ja nicht von einer tatsächlichen Zahlung ab. Wir könnten hier eine Verzichtserklärung nutzen, oder?

# Genauer

Wie ist das im Rahmen der Buchhaltung (SKR 49) im Rahmen unserer EÜR zu behandeln?

# Das Honorar wird als Aufwand gebucht. Der Zahlungsverzicht als Spendenerlös. Weil kein Geld fließt werden Aufwand und Ertrag über ein Verrechnungskonto saldiert, also über das Verrrechnungskonto ausgeglichen.

Re: Behandlung einer Spende von Referenten
von: HolgerW ()
Datum: 05.07.2022

> Uns liegt keine Rechnung der Referenten vor. Ist hier eine Honorarvereinbarung vorab notwendig?
> # Es muss mindestens der Nachweis vorliegen, dass der Zahlungsanspruch bestand.

Wir verfügen über unterzeichnete Honorarvereinbarungen mit den Referenten.

> Zahlungen sind keine geflossen. Können wir für solche externe Referenten (keine Vereinsmitglieder) den Verzicht auf Honorar als Aufwandsspenden betrachten?
> # Ja.
>
> Solche Spenden hängen ja nicht von einer tatsächlichen Zahlung ab. Wir könnten hier eine Verzichtserklärung nutzen, oder?
> # Genauer
Zwei der Referenten verzichten auf das Honorar. Wir haben vor, hier eine Verzichtserklärung unterzeichnen zu lassen. Dafür erhalten die beiden Referenten eine Spendenbescheinigung.

> Wie ist das im Rahmen der Buchhaltung (SKR 49) im Rahmen unserer EÜR zu behandeln?
> # Das Honorar wird als Aufwand gebucht. Der Zahlungsverzicht als Spendenerlös. Weil kein Geld
> fließt werden Aufwand und Ertrag über ein Verrechnungskonto saldiert, also über das
> Verrrechnungskonto ausgeglichen.
Gibt es hier ein empfohlenes Verrechnungskonto?
Sind wir hier im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb?

Vielen Dank!
Gruß,
H.

Re: Behandlung einer Spende von Referenten
von: pfeffer ()
Datum: 06.07.2022

Gibt es hier ein empfohlenes Verrechnungskonto?

# In Frage käme z.B. 0705 - Geldtransit.

Sind wir hier im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb?

# Spenden fallen immer in denideellen Bereich.
Bei den verrechneten Kosten hängt die Zuordnung von der Zuordnung der Veranstaltung ab.

Re: Behandlung einer Spende von Referenten
von: HolgerW ()
Datum: 06.07.2022

Die Veranstaltung war eine Einladung mehrerer Landesverände (jeweils Vereine) und dem Bundesverband, ausgetragen in 2022 vom LV Baden-Württemberg (Übernachtung, Mahlzeiten und eben diverser Workshops mit Referenten gegen Honorar). Die Veranstaltung ist nicht in unserer Satzung verankert oder vorgeschrieben, dient letztendlich aber dazu, die satzungsmäßigen Ziele unseres Vereins verwirklicht werden. Daher denke ich, wir sind im Zweckbetrieb, korrekt?

Können wir das Konto Geldtransit verwenden für einerseits Honorare (Zweckbetrieb) und als Gegenbuchung Spenden aus dem ideellen Bereich? Oder müssen beide Konten aus demselben Bereich sein?

Re: Behandlung einer Spende von Referenten
von: pfeffer ()
Datum: 06.07.2022

Wurden denn wirtschaftliche Einnahmen erzielt? Sonst wäre es kein Zweckbetrieb.

Das Verrechnungskonto wird mit dem gleichen Betrag im Soll und dann im Haben bebucht. Sonst geht das nicht auf.

Re: Behandlung einer Spende von Referenten
von: HolgerW ()
Datum: 06.07.2022

Es wurden keine wirtschaftlichen Einnahmen erzielt. Verstanden!
Herzlichen Dank!