Re: Behandlung einer Spende von Referenten
von: HolgerW ()
Datum: 06.07.2022
Die Veranstaltung war eine Einladung mehrerer Landesverände (jeweils Vereine) und dem Bundesverband, ausgetragen in 2022 vom LV Baden-Württemberg (Übernachtung, Mahlzeiten und eben diverser Workshops mit Referenten gegen Honorar). Die Veranstaltung ist nicht in unserer Satzung verankert oder vorgeschrieben, dient letztendlich aber dazu, die satzungsmäßigen Ziele unseres Vereins verwirklicht werden. Daher denke ich, wir sind im Zweckbetrieb, korrekt?
Können wir das Konto Geldtransit verwenden für einerseits Honorare (Zweckbetrieb) und als Gegenbuchung Spenden aus dem ideellen Bereich? Oder müssen beide Konten aus demselben Bereich sein?