Zuwendungen an Vereinsmitglieder (Vereinsjubiläum)
von: StrauVolley ()
Datum: 24.06.2022
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
wir sind ein gemeinnütziger Volleyballverein und möchten nun unser 40-jähriges Jubiläum feiern. Dazu haben wir uns eine kleine "Party" auf einem Floß ausgedacht. Es wurde angedacht, dass das Floß inklusive aller notwendigen Zusatzleistungen (wie z.B. Sprit, Reinigungskosten) über den Verein bezahlt werden soll und alle teilnehmenden Mitglieder bringen etwas für die Verpflegung mit.
Nun zu meinen Fragen:
1. Gibt es eine Grenze wie hoch der Betrag für das Floß sein darf bzw. was darf ich für unsere Mitglieder ausgeben?
2. Wie verbuche ich das in dem Finanzbereich (Zweckbetrieb oder ideeller Bereich)?
3. Wenn ein Mitglied seinen Teil der Verpflegung (z.B. Fleisch oder Würstchen) allen zur Verfügung stellen möchte, sprich spenden möchte, darf ich hierfür eine Spendenquittung ausstellen und würde das in den Gesamtbetrag für die Kosten der Ausstattung der Feier mit einfließen (Floß plus Verpflegungsspende)?
4. Was muss ich beachten damit wir unsere Gemeinnützigkeit nicht verlieren?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.