Re: Weiterberechnung von USt im Bereich Vermögensverwaltung
von: Sascha Kühl ()
Datum: 23.06.2022
Hallo Herr Pfeffer,
vielen Dank für ihre Antwort.
Ok, wir (Verein) sind in diesem Bereich nicht steuerpflichtig und es liegt eine steuerpflichtige Leistung vor.
D. h., bei einem Direktkauf (Pächter bestellt die Leistung im eigenen Namen) hätte unser Pächter die Möglichkeit auf einen Vorsteuerabzug. Da wir (Verein) den Posten allerdings weiterberechnen, muss der Pächter die Vorsteuer ebenfalls tragen.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank und viele Grüße
Sascha Kühl