Kostenübernahme von Ferienveranstaltungen im Rahmen des Satzungswecks
von: J.Hartmann ()
Datum: 20.06.2022
Hallo.
Wir sind ein gemeinnütziger Taekwondoverein mit folgendem Satzungszweck:
1. Der Verein bezweckt die Förderung und Pflege der Sportart Taekwondo und unterstützender Sportarten sowie der Kulturvermittlung.
2. Darüber hinaus dient er dem Zweck der Vermittlung wichtiger gesellschaftlicher Werte.
3. Er fördert außerdem die körperliche und geistige Ausbildung seiner Mitglieder.
Für die Sommerferien planen unsere Trainer*innen ein paar Specials für die Trainingseinheiten, wie ein Besuch im Trampolinpark, Escape Room, Lasertag, Klettern o. Ä. Wir würden diese Aktivitäten anstelle der Trainingseinheiten durchführen und gern zumindest einen Teil der Kosten für unsere Mitglieder übernehmen.
Ist dies möglich oder bekommen wir da Probleme hinsichtlich der Gemeinnützigkeit, wenn der Verein diese Kosten übernimmt? Gibt es eine Grenze, in welcher Höhe wir sie vielleicht zum Teil übernehmen könnten? Ich könnte mir hier den monatlichen Mitgliedsbeitrag vorstellen.
Vielen Dank für Ihre Mühe.