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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sponsoring von Jugendtrikots
von: DominikB. ()
Datum: 02.06.2022

Guten Abend,

ich habe folgende Frage:

Wir sind Umsatzsteuerpflichtig.
Ein Sponsor möchte unser Jugend einen Trikotsatz kaufen.
Der Trikotsatz kostet 2.500 Euro incl Mwst.
Dies würde ich dem Sponsor in Rechnung stellen.
Das fällt ja dann in den wirtschaftlichen Bereich als Sponsoringeinnahme. Ich weiße 19% MWst aus auf der RG..

Sehe ich das richtig, dass die Ausgabe für die Trikots der Jugend allerdings in den Idellen Bereich fällt und ich aus der Ausgaberechnung keine Vst ziehen darf?
Selbst wenn ich es in den Zweckbereich buchen würde entfiele das Recht auf Vorsteuerabzug , da das Jugendteam keine Einnahmen generiert und es in keinen Ausgangsumsatz im Zweckbetrieb fließt.

Heißt für mich ist müsste meine ehemalige Bruttorechnung um die MWst erhöhen um keinen Verlust zu machen?
Verstehe ich das richtig?

Gibt es dafür eventuell eine andere Lösung?
Solange ein gut sichtbares Logo drauf gedruckt ist bleibt es ja Sponsoring , ob der Unternehmer die direkt bezahlt oder ich spielt da ja keine Rolle. Sehe ich das so richtig?

Vielen Dank für die Hilfe und den Input.

Re: Sponsoring von Jugendtrikots
von: pfeffer ()
Datum: 03.06.2022

Wenn der Sponsor keine werbliche Gegenleistung erhält, liegt keine steuerpflichtige Einnahme vor. Es handelt sich dann um eine Spende und entsprechend gibt es keinen Vorsteuerabzug, weil die Trikots ja nicht für steuerpflichtige Umsätze genutzt werden.

Re: Sponsoring von Jugendtrikots
von: DominikB ()
Datum: 03.06.2022

Er bekäme da sein Logo drauf wie ein normaler Sponsor.
Damit wäre es ja eine Gegenleistung.
Heisst es wäre keine Spende und würde so wie von mir beschrieben gehandhabt?

Re: Sponsoring von Jugendtrikots
von: pfeffer ()
Datum: 03.06.2022

Wenn eine Gegenleistung vorliegt, sind die Kosten teils dem wirtschaftlichen Bereich zuzuordnen. Aber eben nur anteilig, d.h. die Kosten für die Beflockung usf.
Die Trikots werden ja sonst im ideellen Bereich genutzt, also ist nur ein teilweiser Vorsteuerabzug möglich.