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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ratenzahlung Mitglieder
von: Roman Weiter ()
Datum: 17.01.2022

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

bei meinem Verein handelt es sich um ein Orchester. Hier habe ich vor kurzem die Buchführung übernommen (SKR 49) und stehe nun vor folgendem Problem:

Wir haben vereinzelnd für Mitglieder auf Rechnung des Vereins und in Raten Instrumente gekauft, um bei unserem Instrumentenbauer von guten Rabatten zu profitieren. Wir haben die Ratenzahlung aber 1:1 an die Mitglieder weitergegeben. Dementsprechend wurde in der Vergangenheit die Ratenzahlung monatlich über Konto 0870 (Durchlaufende Posten) ein- und wieder ausgebucht. Das Konto war entsprechend zum Jahresende mit Nullsaldo.

Nun hat der Verein einem Mitglied eine niedrigere Monatsrate zugesprochen. Das bedeutet der Verein zahlt an den Instrumentenbauer 206,90 EUR monatlich, das Mitglied aber nur 140,- EUR. Das Bestandskonto wäre in diesem Fall zum Jahreswechsel also weder auf Nullsaldo, noch bin ich mir nicht sicher, ob es sich hier nicht um eine Bevorteilung im Vergleich zum Markt und somit um Geschäftsbetrieb handelt.

1. Wenn es kein Geschäftsbetrieb ist: Wie schließe ich das Durchlaufkonto 0870 zum Jahresende oder bleibt dies mit Saldo bestehen?
2. Wenn es Geschäftsbetrieb ist: Buche ich die Einnahmen über Kto. 8004 (Handelswaren) und die Ausgaben unter 8156 (Handelswaren)?

Ich freue mich, falls Sie mir hier helfen könnten!

Viele Grüße

Roman Weiter

Re: Ratenzahlung Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 17.01.2022

Wenn die Ratenkaufverträge im Namen und auf Rechnung des Vereins abgeschlossen wurden, sind das keine durchlaufenden Posten, sondern Einnahmen und Ausgaben.
Es gilt also die zweite Option (Kauf/Verkauf).
Die Unterdeckung bei der Finanzierung spielt also keine Rolle.

Da die Finanzierung der Instrumente im Rahmen der Satzungszwecke erfolgt, habe ich hinsichtlich der Gemeinnützigkeit keine Bedenken. Allerdings müssten hier alle Mitglieder gleich behandelt werden.

Re: Ratenzahlung Mitglieder
von: Roman Weiter ()
Datum: 19.01.2022

Entschuldigen Sie, wenn ich hier noch einmal konkret nachfragen muss.

Sie hatten jetzt die Satzung und Gemeinnützigkeit angesprochen. Stell das denn in diesem Fall für Sie einen Zweckbetrieb oder einen wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb in unserem Kontext dar?

Re: Ratenzahlung Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2022

Die entgeltliche Überlassung (Vermietung) der Instrumente ist sicher ein Zweckbetrieb, der Verkauf nicht.