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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spenden im Jahresabschluss /EÜR
von: Th. Krämer ()
Datum: 29.12.2021

Meine Frage ist, ob beim Jahresabschluss eines gemeinnützigen Vereins, die Spenden der DATEV Sachkonten 3220-3223 "ganz normal" in den Ideellen Bereich einfließen und am ende auch zum "Gewinn/Verlust" aufaddiert werden?

Ich frage deshalb, weil ich ein ältere Gewinnermittlung unseres Vereins gesehen habe, die von einem Steuerbüro erstellt wurde.
Dort wurde der betriebliche Gewinn ohne die Spenden ausgegeben. Darunter stand dann:
STEUERLICHE KORREKTUREN
Hinzurechnungen
Zuwendungen und Spenden
2382 Zuwendungen,Spenden mildtätige Zwecke X€

und dann

STEUERLICHER GEWINN nach
§ 4 Abs.3 EStG
STEUERLICHER GEWINN nach
§ 4 Abs.3 EStG 9.885,63 XY € (Das ist dann der Betrag Gewinn/Verlust inkl. der Spenden)

Muss man das so machen?
Ich habe bisher den Jahresabschluss für das FA immer inkl. der Spenden gemacht. Diese fallen dann in Ideellen Bereich.
Kan ich das so beibehalten?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Spenden im Jahresabschluss /EÜR
von: pfeffer ()
Datum: 29.12.2021

Wenn eine nach steuerlichen Bereichen getrennte Gewinnermittlung erfolgt, ist das genannten Verfahren nicht erforderlich. Nötig wäre es nur, wenn man die Gewinnermittlung nach dem Standard-GuV-Schema macht.