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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
kleiner Tierschutzverein unterstützt ausländischen Tierschützer
von: Kukanas ()
Datum: 28.12.2021

Unser Verein wurde gerade erst eingetragen, Gemeinnützigkeitsantrag läuft noch. Nun habe ich doch einige Fragen.
Satzung ist vom 30.07. Eintragung 02.12. ab wann muss ich buchen und wir haben vorher privat Spenden gesammelt und die Tierschützerin unterstützt. Daraus haben wir noch einen Kassenbestand. Wie ist dieser zu buchen?
Wir erhalten freie Spenden, zweckgebundene Spenden und Patenschaftsgelder, wir vermitteln oder betreuen keine Tiere nach oder in Deutschland - sind dies alles Einnahmen im ideelen Bereich (Weitere Einnahmen haben wir bislang nicht)
Bisher haben wir alles 1:1 nach Griechenland geschickt ohne Belege. Dies geht nun natürlich nicht mehr - wie sind diese Ausgaben zuzuordnen? In unserer Satzung steht Tierschutz insbesondere Unterstützung dieser Tierschützerin
Lohnt sich trotz des geringen Umfangs eine doppelte Buchführung (wegen der Übersichtlichkeit) oder gäbe es da Fallstricke zu beachten (Uns wurde easyVerein gesponsort, somit wäre beides möglich)
Entschuldigung für die vielen Fragen, aber ich weiß derzeit nicht recht zu starten....
Danke und Gruß Susanne

Re: kleiner Tierschutzverein unterstützt ausländischen Tierschützer
von: pfeffer ()
Datum: 28.12.2021

Satzung ist vom 30.07. Eintragung 02.12. ab wann muss ich buchen und wir haben vorher privat Spenden gesammelt und die Tierschützerin unterstützt.

# Grundsätzlich ab der Gründungsversammlung. Zu dem Zeitpunkt entsteht der Verein.

Daraus haben wir noch einen Kassenbestand. Wie ist dieser zu buchen?

# Für die Spendeneingänge sind Tageskassenabrechnungen zu erstellen, wenn es keine Einzelbelege gibt.

Wir erhalten freie Spenden, zweckgebundene Spenden und Patenschaftsgelder, wir vermitteln oder betreuen keine Tiere nach oder in Deutschland - sind dies alles Einnahmen im ideelen Bereich (Weitere Einnahmen haben wir bislang nicht)

# Ja, diese Einnahmen fallen in den ideellen Bereich, weil sie ja keine wirtschaftlichen Einahmen (Leistungstausch) darstellen.

Re: kleiner Tierschutzverein unterstützt ausländischen Tierschützer
von: Kukanas ()
Datum: 19.01.2022

Vielen Dank für die rasche Antwort - ich habe einfach mal angefangen, vieles erklärt sich dann von selbst. Eine weitere Frage stellt sich mir noch. Ausgaben haben wir in der Regel nur an unsere Tierschützerin in Griechenland - was ja auch der Satzungszweck ist. Sind dann alle Zahlungen an sie als Ausgabe im ideellen Bereich zu buchen? Wir nutzen den SKR49 - wäre es möglich und vor allem richtig, dort zB. ein Konto 2760 Kosten/ Auslagen Tierschützerin anzulegen?
Danke schon mal vorab

Re: kleiner Tierschutzverein unterstützt ausländischen Tierschützer
von: pfeffer ()
Datum: 19.01.2022

Sind dann alle Zahlungen an sie als Ausgabe im ideellen Bereich zu buchen?

# Ja, weil hier ja keine wirtschaftlichen Einnahmen erzielt werden.

Wir nutzen den SKR49 - wäre es möglich und vor allem richtig, dort zB. ein Konto 2760 Kosten/ Auslagen Tierschützerin anzulegen?

# Ja, der SKR 49 muss vielfach angepasst werden - insbesondere für interne Zwecke.

Re: kleiner Tierschutzverein unterstützt ausländischen Tierschützer
von: Kukanas ()
Datum: 19.01.2022

Vielen Dank, das bringt mich einen riesigen Schritt weiter