Re: Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale auszahlen?
von: W. Pfeffer ()
Datum: 08.09.2021
# Ehrenamtspauschale
Für ein kleines Sommerfest brauchen wir vier Helferfür etwa 8 Stunden, die wir mit 10 € pro Stunde entlohnen möchten. Müssen wir mit den Helfern einen Vertrag abschließen?
# Keinen schriftlichen. Ein formloser Vertrag entsteht ja automatisch.
Oder reicht es, wenn wir am Ende des Tags 80 € Euro auszahlen? Müssen wir uns die Ausgabe in irgendeiner Form belegen lassen?
# Es sollte der Nachweis geführt werden, dass die Voraussetzungen für die Ehrenamtspauschale bestehen, d.h. es muss irgendwie dokumentiert sein, welche Tätigkeit in welchen Umfang ausgeübt wird. Da reichen z.B. Stundenabrechnungen.
Übrigens gilt der Freibetrag z.B. nicht für Tätigkeiten beim entgeltlichen Verkauf von Speisen und Getränken.
Oder tragen wir die Ausgabe einfach ins Kassenbuch ein?
# Das natürlich auch.
Dass jede Person nur 840 € im Jahr an Ehrenamtspauschale erhalten darf, ist mir bekannt. Müssen wir uns jedoch vom Helfer bestätigen lassen, dass er im laufenden Jahr mit unserer Entlohnung 840 € nicht überschreiten wird, oder liegt das im Verantwortungsbereich des Helfers und wir zahlen einfach aus?
# Das empfiehlt sich, weil das Risiko einer nachträglichen Abführung von Abgaben beim Verein liegt.
# Übungsleiterpauschale
Wir möchten im Verein kleine Workshops anbieten, diese sollen von einem Mitglied durchgeführt werden. Hier im Prinzip die gleichen Fragen wie oben.
# Da gibt es keine Bedenken. Es gelten die o.g. Anforderungen.