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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Frage zum Entzug der Gemeinnützigkeit
von: Rosenresli ()
Datum: 30.08.2021

Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu einem aktuellen Passus in unserer Satzung:
"Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an – xxxx – der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat."

Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn der Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke gegeben wäre, warum würde das Vermögen dann trotzdem an den genannten Begünstigten fallen?

Es trifft sowas in unserem Verein zum Glück gar nicht zu, es stellt sich nur die Frage, was passieren würde wenn so etwas vorkommen sollte und welche Grundlage da greift.

Vielleicht kann mir das jemand beantworten?

Vielen Dank sagt
Rosenresli

Re: Frage zum Entzug der Gemeinnützigkeit
von: pfeffer ()
Datum: 30.08.2021

Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn der Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke gegeben wäre, warum würde das Vermögen dann trotzdem an den genannten Begünstigten fallen?

# Weil die Zweckbindung dews Vermögens im deutschen Gemeinnützigkeitrecht über die "Lebendauer" des Vereins hinausgeht.
Da das Finanzamt den Vermögenanfall nicht erzwingen kann, wird der Verein alternativ (bis zu 10 Jahre rückwirkend) nachbesteuert, wenn er die satzungsmäßige Vermögensverwendung nicht nachweist.