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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
SKR49 Mitgliedsbeitrag Rücklastschrift+Gebühren u. Inkasso
von: Ballermann_1959 ()
Datum: 13.08.2021

Hallo Herr Pfeffer,
ich bin in einem gemeinnützigen Fussballverein der 1. Schatzwart.

Ich habe ein Problem Rücklastschriften+Gebühren (Mitgliedsbeiträge) im SKR 49 und Inkasso-Einnahmen (Mitgliedsbeiträge) zu buchen. Z.b. Rücklastschrift 100,00 EUR + Gebühren 6,80 EUR= 106,80 EUR.

- die Gebühren der Rücklastschrift über 6,80 EUR würde ich auf das Konto 4712 - SKR 49 buchen.
- die Rücklastschrift über 100,00 EUR an sich auf ein aufgemachtes Konto 2112 (Rücklastschriften) - Skr 49 buchen.
Ist das so OK?

Die Rücklastschrift+Gebühren über 106,80 EUR würde ich gerne an das Mitglied weitergeben wollen.. Ist hier eine Soll-Stellung über 106,80 EUR für das Mitglied auf dem Konto 2110 - SKR49 in Ordnung?

Oder, wie ist die genaue Buchung richtig?

Zum Inkasso:
Für das Mitglied habe ich einen Beitragsrückstand über 100,00 EUR an das Inkasso gemeldet.
Das Inkasso überweist mir nach erfolgreicher Mahnung, einen Betrag über 100,00 EUR. Die buche
über das Konto 2110 (Mitglied). Ist das so OK?

Es kommt aber auch vor, falls das Mitglied nicht bezahlen will, ich mir einen Titel (30Jahre) beim Amtsgericht holen muss. Wie verbuche ich die anfallenden Gebühren bzw. die Kosten des Inkasso-Büros
an mich, sagen wir mal 61,00 EUR.
Wie ist dann die richtige Kontierung der Kosten+Gebühren.

PS: Ihr Buch "Buchhaltung für Vereine" habe ich mir gekauft. Aber in dem Fall hilft es mir nicht weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Meyer

Re: SKR49 Mitgliedsbeitrag Rücklastschrift+Gebühren u. Inkasso
von: pfeffer ()
Datum: 15.08.2021

Inkassogebühren kann man über 2894 Rechts- und Beratungskosten buchen. Auch 2700 Kosten der Mitgliederverwaltung wäre denkbar.
Da es um steuerneutrale Aufwendungen und Erträge geht, würde ich hier aber keinen unangemessen hohen Aufwand treiben.