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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mieteinnahmen
von: Klaus Terbrack ()
Datum: 26.07.2021

Hallo,
ein Kulturverein vermietet in einem selbst angemieteten Gebäude langfristig Proberäume an Musikbands.
Ein Mitarbeiter des Finanzamts gab die Auskunft, die Einnahmen seien im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verbuchen und nicht in der Vermögensverwaltung, weil eine vorwiegend gewerbliche Tätigkeit vorläge. In der Literatur werden Einnahmen aus langfristigerer Vermietung regelmäßig in der Vermögensverwaltung gesehen.
Dazu hätte ich gerne eine Einschätzung.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Terbrack

Re: Mieteinnahmen
von: pfeffer ()
Datum: 26.07.2021

Da würde ich doch gern wissen, wie das Finanzamt zu der Einschätzung kommt, das seien gewerbliche Einkünfte. Haben die das begründet?
Wird nur der Raum vermietet oder auch Equipment?

Re: Mieteinnahmen
von: Klaus Terbrack ()
Datum: 26.07.2021

Zitat Auskunft F.A.:

“...die Vermietung der Proberäume habe ich u.a. dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschä̈ftsbetrieb zugeordnet, weil m.E. hier die bloße Nutzung des Vereinsvermögens hinter die Bereitstellung einer einheitlichen gewerblichen Organisation zurücktritt.“

Re: Mieteinnahmen
von: Klaus Terbrack ()
Datum: 26.07.2021

Klaus Terbrack schrieb:
-------------------------------------------------------
> Zitat Auskunft F.A.:
>
> “...die Vermietung der Proberäume habe ich u.a.
> dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen
> Geschä̈ftsbetrieb zugeordnet, weil m.E. hier
> die bloße Nutzung des Vereinsvermögens hinter die
> Bereitstellung einer einheitlichen gewerblichen
> Organisation zurücktritt.“


p.s. es wird nur der Raum vermietet!

Re: Mieteinnahmen
von: pfeffer ()
Datum: 26.07.2021

“...die Vermietung der Proberäume habe ich u.a. dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschä̈ftsbetrieb zugeordnet, weil m.E. hier die bloße Nutzung des Vereinsvermögens hinter die Bereitstellung einer einheitlichen gewerblichen Organisation zurücktritt.“

# Ich habe selten so einen Unsinn gelesen. Das ist jedenfalls keine Begründung, sondern nur eine Bewertung.
Ich wüsste auch nicht, was "Bereitstellung einer einheitlichen gewerblichen Organisation" heissen soll.
Ich würde da Einspruch einlegen.

Re: Mieteinnahmen
von: Mainzelmann ()
Datum: 26.07.2021

Klaus Terbrack schrieb:
-------------------------------------------------------
> vermietet in einem selbst angemieteten Gebäude langfristig Proberäume

Das dürfte meines Erachtens der zentrale Punkt sein. Der vermietete Raum befindet sich nicht im Vereinsvermögen, sondern in einem Gebäude, dass der Verein selbst angemietet hat. Die Zuordnung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sollte daher richtig sein.