Satzungsfremde Spende
von: Gerd ()
Datum: 22.07.2021
Ich beziehe mich auf meinen Beitrag vom 20.07.
Vielen Dank, der Verein darf also Zuwendungsbescheinigungen an die Spender ausstellen.
Zusatzfrage: Der Verein (e.V.) will die eingegangene Spendensumme plus einem Zuschlag aus der Vereinskasse einigen geschädigten Familien direkt zukommen lassen, also keiner gemeinnützigen Institution. Ist da mit Problemen seitens des Finanzamts zu rechnen?
Vielen Dank