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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufwandspauschale für Amateursportler
von: Sascha Kühl ()
Datum: 12.07.2021

Hallo Herr Pfeffer,

im aktuellen Infobrief habe ich etwas über die "Aufwandspauschale für Amateursportler" gelesen.
Hier wird auch auf die sportliche Motivation hingewiesen.

Bedeutet das, dass wir unseren Amateursportlern pauschal einen monatlichen Betrag bis zu 250 EUR ausbezahlen können? Z. B. um die Trainingsmotivation zu steigern oder deren Sportartikel-Kosten pauschal zu minimieren (ohne Belge).

Lässt sich diese Aufwandspauschale auch auf unseren Platzwart übertragen oder zählt hier nur die Ehrenamtspauschale bis 70 EUR/ Monat?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kühl

Re: Aufwandspauschale für Amateursportler
von: pfeffer ()
Datum: 12.07.2021

Ja, wenn folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- keine gesonderte schriftliche Vertragsvereinbarung besteht
- die Sportler allein aufgrund ihrer mitgliedschaftsrechtlichen Bindungen tätig werden
- und dass über die sportlichen Aktivitäten hinaus keine intensive Mitarbeit nach Anordnung des Vereins erfolgt

Wenn Einzelnachweise vorgelegt werden, die einen höheren Aufwand belegen, kann auch bei höheren Zahlungen eine sozialversicherungsrechtlich relevante Beschäftigung verneint werden. Umgekehrt können Zahlungen bis zu dieser Grenze sozialversicherungspflichtig sein, wenn der wirkliche Aufwand offensichtlich geringer ist und die die Vergütung nicht lediglich zur sportlichen Motivation oder zur Vereinsbindung gewährt wird.