Re: Aufwandspauschale für Amateursportler
von: pfeffer ()
Datum: 12.07.2021
Ja, wenn folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- keine gesonderte schriftliche Vertragsvereinbarung besteht
- die Sportler allein aufgrund ihrer mitgliedschaftsrechtlichen Bindungen tätig werden
- und dass über die sportlichen Aktivitäten hinaus keine intensive Mitarbeit nach Anordnung des Vereins erfolgt
Wenn Einzelnachweise vorgelegt werden, die einen höheren Aufwand belegen, kann auch bei höheren Zahlungen eine sozialversicherungsrechtlich relevante Beschäftigung verneint werden. Umgekehrt können Zahlungen bis zu dieser Grenze sozialversicherungspflichtig sein, wenn der wirkliche Aufwand offensichtlich geringer ist und die die Vergütung nicht lediglich zur sportlichen Motivation oder zur Vereinsbindung gewährt wird.