Zahlung an Mitglied
von: Steve ()
Datum: 05.07.2021
Hallo,
ich habe nach dem Lesen des Skripts "Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag" noch eine Frage:
In unserem Verein reinigt ein Mitglied die im ideelen Bereich/Zweckbetrieb genutzte Toilettenanlage und bekommt hierfür eine monatliche Zahlung von 180€.
Kann hier von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen werden oder kommt man in den Bereich Arbeitsnehmer, so dass ein Teil der Zahlung als Minijob zu behandeln wäre?
Da Reinigungsmittel usw. gestellt werden, ist es auch keine Aufwandsentschädigung, sondern Entgelt für die (Zeit-)Leistung.
Danke & Gruß
Steve