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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Helfer Versorgung
von: Dominik ()
Datum: 28.06.2021

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Sachverhalt.
Wir haben Spieltage an denen Essen verkauft wird.
Die Helfer am Catering und am Spieltag selbst, erhalten Essen und Getränke auf Kosten des Vereins --> jeweils pro Person ein Getränk ein Essen).
Reicht es hier bspw. eine Strichliste zu machen und die Kosten für das verauslagte Essen dann entsprechend in den Ideellen Bereich (wenn es Spieltage der Jugend sind) zu buchen.. Quasi als Versorgung Helfer oder wie ist das zu handhaben.?

Vielen Dank für den Input.
Gruß Dominik

Re: Helfer Versorgung
von: pfeffer ()
Datum: 29.06.2021

Wenn das Essen unentgeltlich ausgegeben wird, fällt das in den ideellen Bereich, sonst in den wirtschaftlichen.
Die Verpflegung gilt als Annehmlichkeit bei besonderen Arbeitseinsätzen und ist bis 60 Euro lohnsteuerfrei.

Re: Helfer Versorgung
von: Dominik ()
Datum: 03.07.2021

Die 60 Euro gilt pro Person oder in total.?
Das Buchungskonto dafür ist dann einfach Zuwendung an Helfer oder wo verbucht man das am besten?

Re: Helfer Versorgung
von: pfeffer ()
Datum: 03.07.2021

Die 60 Euro gelten pro Jahr und Person. Das wird entweder unter Personalkosten verbucht oder unter Kosten der Mitgliederpflege.