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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Freie Rücklagen - Aufrechnung Folgejahre
von: V. Richter ()
Datum: 08.06.2021

In 2019 haben wir keine freie Rücklagen gebildet. Kann ich in 2020 neben der freien Rücklagen (Höchstbetrag) zusätzlich den Höchstbetrag von 2019 einbuchen? Oder kann ich in einem Jahr immer nur den Höchstbetrag nehmen und den Vortrag vom Vorjahr nur einbuchen, wenn ich den Höchstbetrag nicht ausschöpfen kann?
Vielen Dank für eine erhellende Erklärung.

Re: Freie Rücklagen - Aufrechnung Folgejahre
von: pfeffer ()
Datum: 09.06.2021

Ja, wurde die Bemessungsgrundlage in 2019 nicht ausgeschöpft, kann dass in 2020 oder 2021 nachgeholt werden.

Re: Freie Rücklagen - Aufrechnung Folgejahre
von: Daniel ()
Datum: 07.07.2021

Ich würde hier gerne eine Frage anschließen, um kein neues Thema aufmachen zu müssen.

Sollten Rücklagen immer im Buchhaltungsprogramm eingepflegt werden, oder langt eine Excel-Tabelle.

Wie stellt man dann in dieser Tabelle dar, welche Rücklagen man für was verwendet hat? Überall liest man, wie man Rücklagen bilden kann, aber zur Verwendung inkl. Darstellung der Verwendung findet man nichts.

Außerdem verstehe ich zwar denn Sinn hinter den Rücklagen, aber jetzt ist es bei uns so, dass sich über die Jahre ein Wert an freien Rücklagen angehäuft hat, der ja nirgends auch nur annähernd greifbar wäre. Gibt es da irgendwie einen limitierenden Faktor?

Re: Freie Rücklagen - Aufrechnung Folgejahre
von: pfeffer ()
Datum: 07.07.2021

Sollten Rücklagen immer im Buchhaltungsprogramm eingepflegt werden, oder langt eine Excel-Tabelle.

# Bei Nichtbilanzierern genügt eine Nebenrechnung, z.B. per Excel

Wie stellt man dann in dieser Tabelle dar, welche Rücklagen man für was verwendet hat? Überall liest man, wie man Rücklagen bilden kann, aber zur Verwendung inkl. Darstellung der Verwendung findet man nichts.

# Die Verwendung der Rücklagen muss hier nicht dargestellt werden, weil sie sich aus der EÜR ergibt.
Im Rücklagenspiegel werden nur die Zu- und Abgänge dargestellt und - soweit erforderlich - die Bemessungsgrundlage.

Außerdem verstehe ich zwar denn Sinn hinter den Rücklagen, aber jetzt ist es bei uns so, dass sich über die Jahre ein Wert an freien Rücklagen angehäuft hat, der ja nirgends auch nur annähernd greifbar wäre. Gibt es da irgendwie einen limitierenden Faktor?

# Bei freien Rücklagen nicht. Nur die jährliche Zuführung ist limitiert

Re: Freie Rücklagen - Aufrechnung Folgejahre
von: Daniel ()
Datum: 07.07.2021

>
> # Die Verwendung der Rücklagen muss hier nicht
> dargestellt werden, weil sie sich aus der EÜR
> ergibt.
> Im Rücklagenspiegel werden nur die Zu- und Abgänge
> dargestellt und - soweit erforderlich - die
> Bemessungsgrundlage.
>
Heisst das, wenn sich aus der EÜR ein Verlust ergibt, könnte ich den mit den freien Rücklagen "auffangen" und gebe demnach als Abgang der Rücklage die Höhe des Verlustes an?

Danke für Ihre Antworten!

Re: Freie Rücklagen - Aufrechnung Folgejahre
von: pfeffer ()
Datum: 07.07.2021

Heisst das, wenn sich aus der EÜR ein Verlust ergibt, könnte ich den mit den freien Rücklagen "auffangen" und gebe demnach als Abgang der Rücklage die Höhe des Verlustes an?

# Ja, die Rücklagen müssen ja dem tatsächlichen Vermögen entsprechen. Ein Verlust wird deswegen regelmäßig zu einer Verringerung der Rücklagen führen.

Re: Freie Rücklagen - Aufrechnung Folgejahre
von: Daniel ()
Datum: 07.07.2021

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Heisst das, wenn sich aus der EÜR ein Verlust
> ergibt, könnte ich den mit den freien Rücklagen
> "auffangen" und gebe demnach als Abgang der
> Rücklage die Höhe des Verlustes an?
>
> # Ja, die Rücklagen müssen ja dem tatsächlichen
> Vermögen entsprechen. Ein Verlust wird deswegen
> regelmäßig zu einer Verringerung der Rücklagen
> führen.

Wird dann der gesamte Verlust abgebildet oder nur die Differenz bis zum Wert des Vermögens?

Angenommen, man hätte in 2020 einen Verlust von 50T € und das Vermögen danach beträgt 100 T€. Die freie Rücklage aus den Vorjahren betrug 125T €. Verringere ich die Rücklage um die 50 T € Verlust oder nur um 25T €, um den Wert des Vermögens zu entsprechen?

Ich entschuldige die detaillierten, leicht naiven fragen, aber werde grade zum ersten Mal mit dem Thema Rücklagenauflösung konfrontiert.

Re: Freie Rücklagen - Aufrechnung Folgejahre
von: pfeffer ()
Datum: 07.07.2021

Das kann man so pauschal nicht beantworten, weil Verluste nicht nur aus der freien Rücklage finanziert werden können und auch andere als freie Rücklagen in Frage kommen.
Letzlich kann man das so machen: Man macht eine Vermögensaufstellung und korrigiert dann die freien Rücklagen auf den Betrag des Vermögens, das nicht zweckgebunden verwendet wird. Die Mittelüberhänge aus den letzten beiden Jahre muss man herausrechnen, weil die noch nicht verwendet werden müssen.
So eine Mittelverwendungsrechnung ist, wenn man das im Detail macht, ganz und gar nicht trivial.