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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verbuchung von Winter-Abos für unseren Tennisverein
von: Josef Stark ()
Datum: 03.05.2021

Wir mieten in form von Abos im Winter für unser Jugendtraining Tennisplätze in kommerziellen Hallen an. Die Rechnung geht an den Verein. Dann gehen wir im Verein hin und holen uns das Geld von den einzelnen Trainierenden zurück. Aufwand und Ertrag weichen da i.d.R. etwas (+/- bis zu 200 €) ab.

Wo / in welchem steuerlichen Bereich (n) sollten jetzt der Aufwand aber auch die Einzelerträge gebucht werden??

Re: Verbuchung von Winter-Abos für unseren Tennisverein
von: pfeffer ()
Datum: 03.05.2021

Die Überlassung von Sportanlagen an Mitglieder ist ein Zweckbetrieb. Dahin gehören dann als Kosten auch die Aufwendungen für die Anmietung.

Re: Verbuchung von Winter-Abos für unseren Tennisverein
von: Josef Stark ()
Datum: 05.05.2021

und wohin gehören die dazu gehörigen Erträge, die dann in Summe von den treinierenden Jugendlichen wieder reinkommen. Diese können sowohl leicht unter aber auch über den Kosten liegen.

Re: Verbuchung von Winter-Abos für unseren Tennisverein
von: pfeffer ()
Datum: 05.05.2021

Was für Erträge sind denn das?

Re: Verbuchung von Winter-Abos für unseren Tennisverein
von: Josef Stark ()
Datum: 07.05.2021

Der Verein zahlt das Abo für die Plätze.
Dann gehen wir als Verein hin und sagen den Trainings-Jugendlichen, dass sie einen Kostenbeitrag zahlen müssen dafür, dass sie das Abo nutzen können. Das sind in etwa 150 € / Jugendlicher. in der Summe entspricht dieser Ertrag in etwa dem Aufwand, den der Verein für das Abo an den Hallenbetreiber gezahlt hat.

Re: Verbuchung von Winter-Abos für unseren Tennisverein
von: pfeffer ()
Datum: 07.05.2021

Das fällt in den Zweckbetrieb.