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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Waren zum Selbstkostenpreis verkaufen (ideell)
von: Sebastian ()
Datum: 03.05.2021

Guten Morgen,

wir sind ein bisher nicht gemeinnütziger Verein.
Vereinszweck ist unter anderem die Schaffung von Bürgernetzen (Freifunk).
Wir haben bisher keinen Zweckbetrieb. Alle Einnahmen, Zuschüsse, Förderungen sind steuerfrei.

Für den Ausbau der Bürgernetze haben wir nun alte IT-Hardware aufrüsten lassen. Dadurch sind Kosten in Höhe von etwa 15 Euro pro Gerät für Hardware, Dienstleistung (Umbau) und Porto angefallen. Jeder der nun ein solches Gerät haben möchte soll es zum Selbstkostenpreis bekommen können. Das können Vereinsmitglieder sein. Es werden jedoch größtenteils Vereinsfremde sein.

Der Verkauf ist also nicht gewinnorientiert und erfüllt voll den Vereinszweck.
Ist es überhaupt ein Verkauf, oder etwas anderes weil ja nur die dem Verein für das Gerät entstandenen Aufwände erstattet werden.

Ich möchte verhindern, dass der Umsatz auf die Grenze für Umsatzsteuer oder anderen angerechnet wird. Auch sonst hoffe ich durch die passende Formulierung der Rechnung/Quittung unsere Buchhaltung einfach zu halten. Oder muss in jedem Fall ein separater Zweckbetrieb angelegt werden?

Wie muss die Rechnung formuliert sein?

Vielen Dank für jeden Hinweis und danke für das Forum hier.

Re: Waren zum Selbstkostenpreis verkaufen (ideell)
von: pfeffer ()
Datum: 03.05.2021

Der Verkauf ist also nicht gewinnorientiert und erfüllt voll den Vereinszweck.

# Da bezweifle ich. Die Lieferung von Hardware ist sicher nicht begünstigt

Ist es überhaupt ein Verkauf, oder etwas anderes weil ja nur die dem Verein für das Gerät entstandenen Aufwände erstattet werden.

# Es ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, weil die Gewinnerzielung dabei keine Rolle spielt.


Ich möchte verhindern, dass der Umsatz auf die Grenze für Umsatzsteuer oder anderen angerechnet wird.

# Das lässt sich aber nicht vermeiden.

Oder muss in jedem Fall ein separater Zweckbetrieb angelegt werden?

# Es ist ein umsatz- und ertragsteuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

Re: Waren zum Selbstkostenpreis verkaufen (ideell)
von: Sebastian ()
Datum: 03.05.2021

Danke für die schnelle Antwort.

Auszug aus der Satzung. Nochmal damit es keine Missverständnisse gibt: Nicht gemeinnützig ;)
> Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur sowie bürgerschaftlichem Engagement.
> Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
> - Erforschung und Weiterentwicklung von freien Datennetzwerken sowohl auf technischer als auch gesellschaftlicher Ebene.
> - Schaffung von freien Daten-Netzwerken („Bürgernetzen“).
> - Unterhaltung und Betrieb der dafür nötigen Infrastrukturen
> [...]

Die Hardware wird Bestandteil des Netz. Natürlich sehe ich es als Betroffener optimistisch was die Zuordnung zum Vereinszweck angeht. Als Rechtsleihe finde ich es rein objektiv fast unmöglich zu entscheiden ob es zur Erfüllung des Vereinszweck dient oder nicht. Besonders für nicht gemeinnützige Vereine findet man kauf etwas im Internet.

Vielleicht wird es klarer wenn ich es genauer beschreibe.

(Aufsteller = Person die das Gerät später bei sich zu Hause angeschlossen haben wird.)

Konkret ist es so, dass ein altes, gebrauchtes Gerät vom Aufsteller zur Verfügung gestellt wird.
Der Verein hat benötigte Bauteile gekauft.
Der Verein bezahlt einen Dienstleister die Bauteile beim alten, gebrauchten Gerät einzubauen.
Der Verein übergibt das verbesserte Gerät wieder an den Aufsteller.
Dadurch werden Altgeräte vor dem Müll gerettet und das Netz kann weiter betrieben werden.

Die 15 Euro betreffen also nur den Ausgleich der anfallenden Kosten.

_____

# Da bezweifle ich. Die Lieferung von Hardware ist sicher nicht begünstigt
## Was heißt hierbei begünstigt? Gibt es überhaupt einen "Katalog" an begünstigten Handlungen bei nicht gemeinnützigen Vereinen?

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Ist es mit diesen Zusatzinformationen immer noch so, dass ein umsatz- und ertragsteuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb genutzt werden muss?

Bei dem ganzen Aufwand wäre zu überlegen ob wir die Geräte alternativ kostenlos rausgeben. Und mit klarem Verweis auf "keine Gegenleistung" um eine freiwillige, zweckungebundene Geldzuwendungen in beliebiger Höhe bitten. Also die Kosten voll durch den Verein tragen lassen und hoffen dass die Geldzuwendungen in dem Jahr höher als üblich sind.

Re: Waren zum Selbstkostenpreis verkaufen (ideell)
von: pfeffer ()
Datum: 03.05.2021

## Was heißt hierbei begünstigt? Gibt es überhaupt einen "Katalog" an begünstigten Handlungen bei nicht gemeinnützigen Vereinen?
# Nein. Aber es gibt die Kritieren für eine allgemeinen Zweckbetrieb nach § 65 AO. Dort steht das Wettbewerbsverbot. Da entsprechende Geräte auch von nicht begünstigten Anbietern vertrieben werden, ist das ein Out-Kriterium.

Ist es mit diesen Zusatzinformationen immer noch so, dass ein umsatz- und ertragsteuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb genutzt werden muss?

# Das ist automatisch der Fall.

Bei dem ganzen Aufwand wäre zu überlegen ob wir die Geräte alternativ kostenlos rausgeben.

# Das wird dann ein Verstoß gegen das Selbstlosigkeitsgebot sein.
Tut mir leid, man kommt da nicht raus.



Edited 1 time(s). Last edit at 03.05.2021 by pfeffer.

Re: Waren zum Selbstkostenpreis verkaufen (ideell)
von: Sebastian ()
Datum: 04.05.2021

Vielen Dank für deine Einschätzung.