Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Einfuhrumsatzsteuer verbuchen
von: Dominik ()
Datum: 13.04.2021

Guten Tag zusammen,

wir kaufen ab und an im Ausland Ware ein.
Wir sind vorsteuerabzugsberechtigt.
Wenn Eust anfällt können wir diese zurück erhalten, wenn es einen Ausgangsumsatz gibt im Wirtschaftlichen Bereich oder im Zweckbetrieb.

Ich überweise aktuell die Eust an den Kurierdienstleister.
Nun meine Frage, wo ich mir recht unschlüssig bin.
Wie muss ich das buchhalterisch abbilden?
Das ist ja kein Aufwand, wenn ich den Betrag über die Ust Voranmeldung zurück erhalte.

Ich würde ein Finanzkonto eröffnen das ich als "Verrechnungskonto" nehmen würde.

Meine Buchung sähe wir folgt aus
1) -46,06 aufs Finanzkonto Eust vom Finanzkonto Bank aus (wäre dann quasi mein Vermögen
2) bei Zurückzahlung durchs Finanzamt +46,06 vom Finanzkonto Eust an das Finanzkonto Bank.

So wäre dann eine 0 am Ende auf dem Finanzkonto Eust.
Wenn ich die nicht zurück bekomme bspw durch die Verwendung im idellen Bereich würde ich es gleich als Aufwand buchen.

Ist diese vorgehensweise so richitg?

Re: Einfuhrumsatzsteuer verbuchen
von: pfeffer ()
Datum: 14.04.2021

Wenn Sie nicht bilanzieren, wird die Umsatzsteuer zunächst als Aufwand gebucht und bei der Erstattung als Ertrag. Das ist das übliche Verfahren bei der EÜR. Nur ein Bilanzierer müsste das über ein Forderungskonto zur Umsatzsteuer abbilden.

Re: Einfuhrumsatzsteuer verbuchen
von: Dominik ()
Datum: 14.04.2021

Danke für die Info.
Das wäre dann ein sonstiger umsatzsteuerfreier Aufwand bzw Erlös in dem jeweiligen Bereich