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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Cheerleaderkostüm
von: Dominik ()
Datum: 23.02.2021

Guten Abend,

ich möchte für meine Cheerleaderinnen neue Kostüme anschaffen.
Hierzu habe ich eine buchhalterische Frage.

Es gibt folgende Überlegungen die Anschaffung abzubilden

1) der Verein trägt alles, dann würde ich das als Dienstkleidung im ideellen Bereich verbuchen. wäre das korrekt?

2.) die Mädels tragen 50% selbst, die sie nach Rückgabe des Kostüms wieder zurückerhalten
Hierfür müssen Sie aber mindestens 1. Jahr Mitglied sein.
Treten sie vorher aus werden die 50% einbehalten.
Buche ich die Ausgabe dann zu Beginn im Idellen Betrieb und die "Einnahme" erstmal als Kaution? und sobald die Entscheidung gefällt wurde und der Sachverhalt eintrifft buche ich einmal die Einnahme in den Wirtschaftlichen Betrieb? und den Anteil der Ausgabe auch?

3.) Ich schaffe die als Verein an und verleihe die an die Mädels (alle Mitglieder) für einen Betrag X. Bspw . Anschaffungskosten / 3 Nutzungsjahre. und buche alles im Zweckbetrieb zu 7% als Leihgebühr für Ausrüstung.Ist sowas zulässig?
Das würde ich dann im Zweckbetrieb buchen

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

Re: Cheerleaderkostüm
von: pfeffer ()
Datum: 24.02.2021

1) der Verein trägt alles, dann würde ich das als Dienstkleidung im ideellen Bereich verbuchen. wäre das korrekt?

# Ja, wenn die Cheerleader keine wirtschaftlichen Einnahmen erzielen

2.) die Mädels tragen 50% selbst, die sie nach Rückgabe des Kostüms wieder zurückerhalten
Hierfür müssen Sie aber mindestens 1. Jahr Mitglied sein.
Treten sie vorher aus werden die 50% einbehalten.
Buche ich die Ausgabe dann zu Beginn im Idellen Betrieb und die "Einnahme" erstmal als Kaution?

# Das wäre sicher korrekt. Ob das Kaution heissen muss, ist enie andere Frage, aber es wäre als Forderung zu erfassen.

und sobald die Entscheidung gefällt wurde und der Sachverhalt eintrifft buche ich einmal die Einnahme in den Wirtschaftlichen Betrieb? und den Anteil der Ausgabe auch?

# Ganz richtig.

3.) Ich schaffe die als Verein an und verleihe die an die Mädels (alle Mitglieder) für einen Betrag X. Bspw . Anschaffungskosten / 3 Nutzungsjahre. und buche alles im Zweckbetrieb zu 7% als Leihgebühr für Ausrüstung.Ist sowas zulässig?
Das würde ich dann im Zweckbetrieb buchen

# Ja.

Re: Cheerleaderkostüm
von: Dominik ()
Datum: 24.02.2021

Vielen Dank für die Info. Das hilft mir schon einmal sehr weiter.

Wenn ich bei Fall 1 einen Eigenanteil verlange kann ich das als Spende verbuchen oder muss ich hier zwingend anteilig den WB bemühen?

Re: Cheerleaderkostüm
von: pfeffer ()
Datum: 24.02.2021

Das kann auch eine Spende sein, weil die Kostüme ja im ideellen Bereich verwendet werden.