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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umlagen oder Gebühren
von: reipalu ()
Datum: 20.02.2021

Hallo, ans Forum,
ich habe eine Frage zum Thema Umlagen:
In unserem Kleingartenverein gibt es folgende Jahresrechnung an die Mitglieder.
Neben den üblichen Posten wie
Pacht, Abgaben an den Kreis und Landesverband, Versicherung und Wasservorauspauschale
stehen noch der Mitgliedsbeitrag, eine Pauschale für das Ablesen der Wasserzähler 10€ und die Position Gemeinschaftsarbeiten, Container und Müllentsorgung 65€, eine Position Umlagen ist leer bzw. 0€!
Nun meine Frage: sind letzten beiden Positionen nicht versteckte Umlagen?
In unserer Satzung steht, dass die Umlagen auf 50€ begrenzt sind. War wohl mal eine rechtliche Vorgabe (2009?)
Im Weiteren steht dann §x Dem geschäftsführende Vorstand obliegen C) Anordnung von Gemeinschaftsleistungen.
Meiner Meinung nach wollte der Gesetzgeber doch mit der Begrenzung einer Umlage genau dies verhindern, dass Vorstände immer weiter die Gebühren erhöhen können. Oder liege ich da komplett falsch?

Re: Umlagen oder Gebühren
von: pfeffer ()
Datum: 20.02.2021

Ergeben sich die Zahlungen aus der Satzung oder gibt es daneben einen Pachtvertrag?

Re: Umlagen oder Gebühren
von: reipalu ()
Datum: 20.02.2021

Ja, es gibt den Passus. Für Gemeinschaftsarbeiten ist der vom erweiterten Vorstand festgelegte Betrag zu entrichten. Von einer Wasserpauschale steht in der Satzung nichts.

Re: Umlagen oder Gebühren
von: pfeffer ()
Datum: 21.02.2021

Umlagen, die in der Satzung nicht vorgesehen sind, können nicht aufgrund des Mitgliedschaftsverhältnisses erhoben werden. Faktisch (oder auch schriftlich geregelt) besteht aber neben der Mitgliedschaft ein Pachtverhältnis. Daraus können sich solche Zahlungen ergeben.

Re: Umlagen oder Gebühren
von: reipalu ()
Datum: 21.02.2021

Im Pachtbuch steht nichts Genaueres, ist schon älter (1998), da steht auch drin das die Gemeinschaftsarbeiten abgearbeitet werden können. Davon steht jedoch in der Satzung nichts. Aber wenn doch in der Satzung steht, dass die Umlagen auf 50€ begrenzt sind, kann dann der Vorstand hingehen und 65€ bzw. 10€ erheben. Für mich sieht das aus wie versteckte Umlagen, die nur einen anderen Namen haben.