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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zweckbetrieb auch ohne Einnahmen?
von: nina_bauer77 ()
Datum: 16.02.2021

Guten Abend,

ist es möglich, dass ein gemeinnütziger Sportverein einen Zweckbetrieb Sport (USt-pflichtig) haben kann, auch wenn bei sämtlichen Wettkämpfen, Fußballspielen etc. keine Einnahmen in Form von Eintrittsgeldern erhoben werden, sondern nur Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken erzielt werden?

Oder liegt soweit lediglich Startgelder, Teilnahmegebühren gezahlt werden ein Zweckbetrieb Sport (USt-frei) vor?

Vielen Dank und einen schönen Abend.

Re: Zweckbetrieb auch ohne Einnahmen?
von: pfeffer ()
Datum: 17.02.2021

ist es möglich, dass ein gemeinnütziger Sportverein einen Zweckbetrieb Sport (USt-pflichtig) haben kann, auch wenn bei sämtlichen Wettkämpfen, Fußballspielen etc. keine Einnahmen in Form von Eintrittsgeldern erhoben werden, sondern nur Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken erzielt werden?

# Nein. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist hier immer ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftbetrieb.

Oder liegt soweit lediglich Startgelder, Teilnahmegebühren gezahlt werden ein Zweckbetrieb Sport (USt-frei) vor?

# Startgelder und Teilnahmegebühren für die aktive Teilnahe sind ein Zweckbetrieb .
Die verschiedenen Einnahmen müssen also aufgeteilt werden.

Re: Zweckbetrieb auch ohne Einnahmen?
von: nina_bauer77 ()
Datum: 17.02.2021

Vielen Danke für Ihre schnelle Antwort.

# Startgelder und Teilnahmegebühren für die aktive Teilnahme sind ein Zweckbetrieb .
Die verschiedenen Einnahmen müssen also aufgeteilt werden.

Das bedeutet ich verbuche die vereinnahmten Startgelder/Teilnahmegebühren unter Zweckbetrieb USt-frei (Konten 5700 ff.) weil sie ja nach § 4 Nr. 22b USt-frei sind mit der Folge, dass ich aus sämtlichen Aufwendungen, die diesem Bereich zuzuordnen sind, auch keinen Vorsteuerabzug habe?

Re: Zweckbetrieb auch ohne Einnahmen?
von: pfeffer ()
Datum: 18.02.2021

Ganz richtig.