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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verein übernimmt Beitrag für einkommensschwache Familien
von: Kendrion ()
Datum: 09.02.2021

Hallo,

unser Verein veranstaltet kostenpflichtige Kinderfreizeiten. Wir nehmen zu diesen Freizeiten auch Kinder (ohne Beitragszahlung) mit, deren Familien sich den Freizeitbeitrag nicht leisten können. Dadurch ergibt sich bei der Freizeitabrechnung ein Fehlbetrag. Dieser Fehlbetrag übernimmt der Verein als Ausgabenposten in die GuV.

Frage: dürfen wir das? Satzungszweck ist u.a. Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Oder gibt es da Probleme mit der Gemeinnützigkeit, weil wir einzelnen Personen direkt begünstigen?

Müssen die betroffenen Familien das beim Sozialamt angeben?

Vielen Dank für die Antwort.

Re: Verein übernimmt Beitrag für einkommensschwache Familien
von: pfeffer ()
Datum: 09.02.2021

Grundsätzlich gibt es da kein Problem, weil sich die Begünstigung im Rahmen der Satzungszwecke bewegt.
Es empfiehlt sich aber, dass z.B. per Vereinsordnung einheitlich zu regeln, damit keine Begünstigung bestimmer Personen unterstellt werden kann.
Sicherheitshalber würde ich beim Finanzamt anfragen, weil die in dieser Frage oft eigene Auffassungen vertreten. Ich hatte schon Fälle, wo hier die Mildtätigkeit verlangt wurde.

Dass das bei der Sozialhilfe angerechnet wird, kann ich mir nicht vorstellen, weil ja keine Geldleistung erbraucht wird. Da wäre ähnlich wie bei der Tafel.

Re: Verein übernimmt Beitrag für einkommensschwache Familien
von: Kendrion ()
Datum: 09.02.2021

Lieber Herr Pfeffer,

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. - (***** 5-Sterne)

Re: Verein übernimmt Beitrag für einkommensschwache Familien
von: Kendrion ()
Datum: 09.02.2021

Hallo Herr Pfeffer,

ich habe nochmals genau nachgeschaut in unserer Satzung, da steht drin:

die Förderung mildtätiger Zwecke gemäß § 53 AO -> ist das mit Mildtätigkeit gemeint?

Grüße

Re: Verein übernimmt Beitrag für einkommensschwache Familien
von: pfeffer ()
Datum: 09.02.2021

Genau. Dann geht das, weil mildtätige Organisationen bedürftigen Personen Mittel zuwenden dürfen.