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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuwendungen an Vereinsmitglieder
von: Tommy ()
Datum: 09.02.2021

Schönen Guten Morgen!

wir sind ein gemeinnütziger Sportverein in NRW. Ich habe gelesen, dass es für die o.a. Zuwendungen einen Satz von 40 (ggf. 60 Euro) gibt (oder max. der Jahresbeitrag), den man seinen Mitgliedern pro Jahr pro Kopf als "Zuwendung" (Geschenke, Ausflüge, Feiern) zukommen lassen darf, ohne dass man Probleme mit der Gemeinnützigkeit bekommt (Orientierung an den Lohnsteuerrichtlinien).

Dazu drei Fragen:

Ist das soweit erst mal richtig?

Geldgeschenke sind demnach nicht erlaubt. Wie ist es, wenn wir unseren Mannschaften am Saisonende einen Zuschuss zur Mannschaftstour oder einem Mannschaftsabend oder zur freien Verfügung zukommen lassen wollen? Geht das, wie ist das zu verbuchen oder was gibt es für Alternativen?

Wenn wir 300 Mitglieder haben und mit 40 Euro pro Person rechnen, kann ich die max. 12000 Euro dann zum Beispiel in Form von Gutscheinen oder einer Feier auch einem ausgewählten Kreis (z.B. alle Spieler) zukommen lassen oder müssen grundsätzlich alle Mitglieder die Möglichkeit haben, diese Zuwendung zu nutzen?

Vielen lieben Dank vorab und bleiben Sie gesund!!!

Re: Zuwendungen an Vereinsmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 09.02.2021

Ich habe gelesen, dass es für die o.a. Zuwendungen einen Satz von 40 (ggf. 60 Euro) gibt (oder max. der Jahresbeitrag), den man seinen Mitgliedern pro Jahr pro Kopf als "Zuwendung" (Geschenke, Ausflüge, Feiern) zukommen lassen darf, ohne dass man Probleme mit der Gemeinnützigkeit bekommt (Orientierung an den Lohnsteuerrichtlinien).

# Das ist richtig. Leider gibt es hier keine einheitlichen Vorgaben. Nur einige Länderministerien haben sich dazu konkret geäußert. NRW nicht. Es werden teils nur 40 Euro akzeptiert. Auch die Begrenzung auf die Beitragshöhe ist nicht einheitlich geregelt.

Geldgeschenke sind demnach nicht erlaubt. Wie ist es, wenn wir unseren Mannschaften am Saisonende einen Zuschuss zur Mannschaftstour oder einem Mannschaftsabend oder zur freien Verfügung zukommen lassen wollen? Geht das, wie ist das zu verbuchen oder was gibt es für Alternativen?

# Hier liegt zunächst ein Denkfehler vor. Die Mannschaft ist Teil des Vereins. Die Frage ist also nicht, was die Mannschaft bekommt (das Geld bleibt soweit noch im Verein), sondern was die Mannschaft damit macht.

Wenn wir 300 Mitglieder haben und mit 40 Euro pro Person rechnen, kann ich die max. 12000 Euro dann zum Beispiel in Form von Gutscheinen oder einer Feier auch einem ausgewählten Kreis (z.B. alle Spieler) zukommen lassen oder müssen grundsätzlich alle Mitglieder die Möglichkeit haben, diese Zuwendung zu nutzen?

# Die Zuwendungen müssen nicht an alle Mitglieder gehen. Das wäre ja ein Art Beitragsrückgewähr und sicher problematisch. U.a. zielt die Annehmlichkeitengrenze auf besondere Einsätze. Es ist also völlig in Ordnung, wenn nur ein Teil der Mitglieder die Zuwendung bekommt..

Re: Zuwendungen an Vereinsmitglieder
von: Tommy ()
Datum: 09.02.2021

Vielen lieben Dank für die gute und schnelle Antwort!!! Kurze Nachfrage:

# Hier liegt zunächst ein Denkfehler vor. Die Mannschaft ist Teil des Vereins. Die Frage ist also nicht, was die Mannschaft bekommt (das Geld bleibt soweit noch im Verein), sondern was die Mannschaft damit macht.


Wir buchen den Betrag aber ja als Ausgabe vom Vereinskonto in die Mannschaftskasse (die steuerlich nicht erfasst wird). Damit wird nicht klar, was mit dem Geld gemacht wurde. Wie lässt sich das sauber lösen? Wenn wir die Ausgabe mit dem Text "Zuschuss zur Mannschaftstour" buchen, wäre das dann noch satzungsgemäß ("Förderung und Pflege des Sports")? Oder würde ausreichen bzw. ginge "Zuschuss für die Mannschaft" oder "Prämie für Erreichen des Saisonziels" etc.? Oder wie sollte man es formulieren, dass es passt? Das Problem dürfte ja nicht neu sein und bei vielen Vereinen auftauchen.

Re: Zuwendungen an Vereinsmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 09.02.2021

Wir buchen den Betrag aber ja als Ausgabe vom Vereinskonto in die Mannschaftskasse (die steuerlich nicht erfasst wird).

# Das ist aber steuerlich ohne Bedeutung und darauf kommt es an.

Gebucht werden kann das z.B. als "Kosten der Mitgliederpflege" oder Annehmlichkeiten für Sportler.
Sie müssen ja Belege für die Ausgabe haben (z.B. für Speisen und Getränke). Also einen Nachweis darüber, wie das Geld letztlich verwendet wird.

Re: Zuwendungen an Vereinsmitglieder
von: Tommy ()
Datum: 09.02.2021

Bislang ist das einfach als "Zuschuss zur Tour" verbucht worden. Ich nehme mal an, das war nicht konform oder?

Re: Zuwendungen an Vereinsmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 09.02.2021

Ja, da fehlt der Bezug zu den Belegen.



Edited 1 time(s). Last edit at 10.02.2021 by pfeffer.

Re: Zuwendungen an Vereinsmitglieder
von: Tommy ()
Datum: 10.02.2021

Vielen lieben Dank, hat mir sehr geholfen! Wünsche einen schönen Tag!