Re: Zuwendungen an Vereinsmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 09.02.2021
Ich habe gelesen, dass es für die o.a. Zuwendungen einen Satz von 40 (ggf. 60 Euro) gibt (oder max. der Jahresbeitrag), den man seinen Mitgliedern pro Jahr pro Kopf als "Zuwendung" (Geschenke, Ausflüge, Feiern) zukommen lassen darf, ohne dass man Probleme mit der Gemeinnützigkeit bekommt (Orientierung an den Lohnsteuerrichtlinien).
# Das ist richtig. Leider gibt es hier keine einheitlichen Vorgaben. Nur einige Länderministerien haben sich dazu konkret geäußert. NRW nicht. Es werden teils nur 40 Euro akzeptiert. Auch die Begrenzung auf die Beitragshöhe ist nicht einheitlich geregelt.
Geldgeschenke sind demnach nicht erlaubt. Wie ist es, wenn wir unseren Mannschaften am Saisonende einen Zuschuss zur Mannschaftstour oder einem Mannschaftsabend oder zur freien Verfügung zukommen lassen wollen? Geht das, wie ist das zu verbuchen oder was gibt es für Alternativen?
# Hier liegt zunächst ein Denkfehler vor. Die Mannschaft ist Teil des Vereins. Die Frage ist also nicht, was die Mannschaft bekommt (das Geld bleibt soweit noch im Verein), sondern was die Mannschaft damit macht.
Wenn wir 300 Mitglieder haben und mit 40 Euro pro Person rechnen, kann ich die max. 12000 Euro dann zum Beispiel in Form von Gutscheinen oder einer Feier auch einem ausgewählten Kreis (z.B. alle Spieler) zukommen lassen oder müssen grundsätzlich alle Mitglieder die Möglichkeit haben, diese Zuwendung zu nutzen?
# Die Zuwendungen müssen nicht an alle Mitglieder gehen. Das wäre ja ein Art Beitragsrückgewähr und sicher problematisch. U.a. zielt die Annehmlichkeitengrenze auf besondere Einsätze. Es ist also völlig in Ordnung, wenn nur ein Teil der Mitglieder die Zuwendung bekommt..