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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuerklärung Formulare
von: YanikAk ()
Datum: 31.01.2021

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

ein NICHT gemeinnütziger eingetragener Verein möchte die Steuererklärung 2019 und 2020 über Elster online abgeben.

Welche Steuererklärungen (KöSt, GewebSt, USt usw.) mit welchen Formularen und Anlagen müssen abgegeben werden über Elster Online?
Und welche Unterlagen und Dokumente müssen zusätzlich in Papierform eingereicht werden?

In welchen Jahren ist der Verein Kleinunternehmer bezüglich USt?

Antworten jeweils für die folgenden Fälle:

Fall A:
Einnahmen nur im idellen Bereich (Mitgliedsbeiträge + Spenden)


Fall B:
Einnahmen im ideellen Bereich zusätzlich

Jahr Einnahmen Vermietung Einnahmen Verkauf Gewinn Verkauf
Gemeindefest Brutto
2019 1000,- 19000,- 3000,-
2020 1500,- 24000,- 7000,-



Mit freundlichen Grüßen
Akin Yanik

Re: Steuerklärung Formulare
von: pfeffer ()
Datum: 01.02.2021

Erforderlich sind folgende Steuerformulare:
- Körperschaftsteuer-Haupformular mit
- Anlage GK
- Anlage ZVE (wird automatisch angefügt)
- Gewerbesteuererklärung
- Anlage EÜR

In Fall A entfällt die Anlage EÜR, die anderen Formulare sind Nullmeldungen.

Fall B:
Der Verein wird in 2020 umsatzsteuerpflichtig (Überschreitung der Kleinunternehmergrenze im Vorjahr) und bleilbt es mindestens bis 2021.
In 2019 ist der Gewinn unter 5.000 Euro, deswegen körperschaft- und gewerbesteuerfrei.
In 2020 wird der Verein körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig.

Re: Steuerklärung Formulare
von: YanikAk ()
Datum: 02.02.2021

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

eine Nachfrage bezüglich der Umsatzsteuerpflicht im Jahr 2020.
Müsste die Umsatzsteuerpflicht nicht erst in 2021 beginnen, denn die Umsatzsteuergrenze für die Kleinunternehmerregelung ist ja in 2020 auf 22.000 Euro erhöht worden.

Somit ist aus sicht des Jahres 2020:
Umsatz Vorjahr ( 2019 = 19000 Euro) nicht höher als 22000 und im laufenden Jahr (2020 = 24000 Euro) kleiner als 50000 Euro.


Mi freundlichen Grüßen

Akin Yanik

Re: Steuerklärung Formulare
von: pfeffer ()
Datum: 03.02.2021

Müsste die Umsatzsteuerpflicht nicht erst in 2021 beginnen, denn die Umsatzsteuergrenze für die Kleinunternehmerregelung ist ja in 2020 auf 22.000 Euro erhöht worden.

# Ja, aber erst in 2020. 2019 galt noch die alte Grenze.