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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kontenzuweisung und zweckgebundene Rücklagen
von: Tobias ()
Datum: 30.11.2020

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

Wenn unser Verein eine Vereinsmitteilung/ Broschüre druckt und als Information zu verteilt, ist es dann richtig die Kosten zur Erstellung der Broschüre (z. B. Druckkosten) im ideellen Bereich zu verbuchen und die Einnahmen durch Werbungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?

Ich habe hier schon viel zu Rücklagen gefunden, jedoch nichts Direktes zu meiner Frage. Gibt es für zweckgebunden Rücklagen auch eine Obergrenze oder bestimmte Vorschriften welche Teile der Einnahmenüberschüsse der vier Bereiche dieser zugeführt werden dürfen (ähnlich zur freien Rücklage) oder ist dies dem Verein freigestellt wieviel und aus welchen Bereichen einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt wird?

Können verschieden zweckgebundene Rücklagen im Verein gebildet werden?

Vielen Dank im Voraus.

Re: Kontenzuweisung und zweckgebundene Rücklagen
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2020

Wenn unser Verein eine Vereinsmitteilung/ Broschüre druckt und als Information zu verteilt, ist es dann richtig die Kosten zur Erstellung der Broschüre (z. B. Druckkosten) im ideellen Bereich zu verbuchen und die Einnahmen durch Werbungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?

# Das hängt davon ab, wofür geworben wird.

Ich habe hier schon viel zu Rücklagen gefunden, jedoch nichts Direktes zu meiner Frage. Gibt es für zweckgebunden Rücklagen auch eine Obergrenze oder bestimmte Vorschriften welche Teile der Einnahmenüberschüsse der vier Bereiche dieser zugeführt werden dürfen (ähnlich zur freien Rücklage) oder ist dies dem Verein freigestellt wieviel und aus welchen Bereichen einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt wird?

# Es können alle Mittel verwendet werden. Die Höhe der Rücklagen hängt nur vom jeweiligen Projekt ab

Können verschieden zweckgebundene Rücklagen im Verein gebildet werden?

# Bei zweckgebundenen Rücklagen, ja.

Re: Kontenzuweisung und zweckgebundene Rücklagen
von: Tobias ()
Datum: 30.11.2020

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich weiß nicht genau was sie damit meinen, das es davon abhängt ist wofür geworben wird. Es würde das Logo des Unternehmens abgedruckt, somit wirbt jedes Unternehmen für sich selbst oder?

Wird dann bei zweckgebunden Rücklagen auch keine separate Rechnung, in welcher die Bemessungsgrundlage und die jeweiligen verwendeten Mittel dargestellt werden benötigt, sondern es reicht allein der Beschluss, dass z. B. vom Jahresergebnis von 15.000 EUR, 10.000EUR in die zweckgebundene Rücklage gestellt werden?

Re: Kontenzuweisung und zweckgebundene Rücklagen
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2020

Ich weiß nicht genau was sie damit meinen, das es davon abhängt ist wofür geworben wird. Es würde das Logo des Unternehmens abgedruckt, somit wirbt jedes Unternehmen für sich selbst oder?

# Es geht um die Broschüre. Wozu dient sie?

Wird dann bei zweckgebunden Rücklagen auch keine separate Rechnung, in welcher die Bemessungsgrundlage und die jeweiligen verwendeten Mittel dargestellt werden benötigt, sondern es reicht allein der Beschluss, dass z. B. vom Jahresergebnis von 15.000 EUR, 10.000EUR in die zweckgebundene Rücklage gestellt werden?

# Genau. Für zweckgebunden Rücklagen ist allein entscheidend, wie hoch der Finanzierungsbedarf für das jeweilige Projekt ist.

Re: Kontenzuweisung und zweckgebundene Rücklagen
von: Tobias ()
Datum: 30.11.2020

Die Broschüre ist nur als Information über unseren Verein und mögliche Aktivitäten gedacht.

Re: Kontenzuweisung und zweckgebundene Rücklagen
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2020

Dann werden die Kosten dem ideellen Bereich zugeordnet.