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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verkäufe
von: daniel ()
Datum: 28.11.2020

Hallo, wir haben einige Gegenstände (u.a. einen PC) die sich angesammelt haben und die wir nicht mehr benötigen und bevor sie rusmtehen gerne zu Geld machen wollen. Was gilt es dabei zu beachten? Wie ist das steuerlich zu beurteilen und wie zu verbuchen?
Vielen Dank

Re: Verkäufe
von: pfeffer ()
Datum: 29.11.2020

Hier gilt: Der Verkaufserlös wird in dem steuerlichen Bereich erfasst, wo das Gerät genutzt wurde. Wurde der PC also z.B. im ideellen Bereich genutzt, fällt der Erlös ertrags- und umsatzsteuerfrei in den ideellen Bereich.

Re: Verkäufe
von: daniel ()
Datum: 01.12.2020

Liebe Herr Pfeffer,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Was muss auf der Rechnung dann angegeben werden? Ein Hinweis zur Steuer ist ja auf einer Rechnung notwendig.

Vielen Dank

Re: Verkäufe
von: pfeffer ()
Datum: 01.12.2020

Ein Hinweis zur Steuer ist ja auf einer Rechnung notwendig.

# Nein, wenn keine Umsatzsteuerpflicht besteht, muss dazu auch keine Angabe gemacht werden.