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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuererklärung Zweckbetrieb
von: Ella ()
Datum: 24.11.2020

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

wir sind ein gemeinnütziger Verein und betreiben einen Kindergarten. Die Einnahmen im steuerbefreiten Zweckbetrieb betragen über 35.000 €.
Bei der Steuererklärung habe ich nun folgendes Problem:
Im Mantelbogen KSt1, Zeile 11:ich kreuze an: - die Körperschaft ist vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreit.
In der Anlage GEM geben wir an: die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betragen mehr als 35.000 €.
Beim Abschluss der Erklärung erhalte ich die Fehlermeldung, dass bei Angaben im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Angabe der vollumfänglichen Befreiung nicht korrekt ist.
Wo ist der Fehler?
Muss ich außer der KSt1 und der Anlage Gem weitere Anlagen abgeben?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Re: Steuererklärung Zweckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 25.11.2020

Ja, sie müssen in diesem Fall die Anlage GK hinzufügen. Auch wenn dort evtl. ein Nulleintrag gemacht werden muss, weil der Verein keine Einnahmen im steuerpflichtigen Bereich hat.