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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kassenführung
von: Förderverein ()
Datum: 16.11.2020

Hallo
Ich hätte 3 Fragen und würde mich über eine Antwort freuen:

1. Wir sind ein Förderverein und möchten „Spenden“ für eine Sanierung sammeln. Da es jedoch nicht sicher ist, ob es überhaupt zu einer Sanierung kommen wird, hatten wir die Idee, dass wir sozusagen „Zertifikate“ über z. B. 100 EUR verkaufen könnten, welche versichern, dass für den Fall, dass keine Sanierung in den nächsten 5 Jahren stattfindet, das gekaufte Zertifikat wieder zurückgegeben werden kann und man sein „investiertes Geld“ zurückbekommt. Jetzt stellt sich jedoch die Frage in welchem der vier Bereiche (Ideeller, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung oder Geschäftsbetrieb) wir eine solche Aktion verbuchen müssen, bzw. ob es möglicherweise ein bestimmtes Konto/ Kontogruppe gibt, auf welche solche Fälle verbucht werden?

2. Ich lese immer wieder, dass eine Einnahmenüberschussrechnung, welche in Excel erstellt wurde, nicht den GoB entspricht, aber dennoch machen es gefühlt sehr viele Vereine. Bisher habe ich auch nur mit Excel gearbeitet, jedoch bin sehr verunsichert ob dies möglicherweise irgendwelche rechtlichen Folgen mit sich bringt? (Bzw. kennen Sie eine empfehlenswerte Alternative?)

3. Müssen bei Vereinen grundsätzlich das Ausgeben immer in Brutto gebucht werden, da kein Vorsteuerabzug besteht solange man nicht umsatzsteuerpflichtig ist?

Vielen Dank im Voraus.

Re: Kassenführung
von: pfeffer ()
Datum: 16.11.2020

1. Wir sind ein Förderverein und möchten „Spenden“ für eine Sanierung sammeln. Da es jedoch nicht sicher ist, ob es überhaupt zu einer Sanierung kommen wird, hatten wir die Idee, dass wir sozusagen „Zertifikate“ über z. B. 100 EUR verkaufen könnten, welche versichern, dass für den Fall, dass keine Sanierung in den nächsten 5 Jahren stattfindet, das gekaufte Zertifikat wieder zurückgegeben werden kann und man sein „investiertes Geld“ zurückbekommt. Jetzt stellt sich jedoch die Frage in welchem der vier Bereiche (Ideeller, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung oder Geschäftsbetrieb) wir eine solche Aktion verbuchen müssen, bzw. ob es möglicherweise ein bestimmtes Konto/ Kontogruppe gibt, auf welche solche Fälle verbucht werden?


# Da der Verein ja keine Gegenleistung bietet, fallen auch diese Zertifikate in den ideellen Bereich.
Unter der Maßgabe, dass das Geld zurückgezahlt werden kann, sehe ich aber ein Problem mit dem Spendenabzug.


2. Ich lese immer wieder, dass eine Einnahmenüberschussrechnung, welche in Excel erstellt wurde, nicht den GoB entspricht, aber dennoch machen es gefühlt sehr viele Vereine. Bisher habe ich auch nur mit Excel gearbeitet, jedoch bin sehr verunsichert ob dies möglicherweise irgendwelche rechtlichen Folgen mit sich bringt? (Bzw. kennen Sie eine empfehlenswerte Alternative?)

# In der Praxis wird eine Buchhaltung mit Excel nicht grundsätzlich ein Problem sein, weil die Geschäftsvorfälle anhand der Belege ja nachvollzierbar sind. Grundsätzlich eignet sich jedes klassische Finanzbuchhaltungsprogramm. Daneben gibt es eine Reihe von speziellen Lösungen für Vereine.


3. Müssen bei Vereinen grundsätzlich das Ausgeben immer in Brutto gebucht werden, da kein Vorsteuerabzug besteht solange man nicht umsatzsteuerpflichtig ist?

# Ja, ohne Umsatzsteuerpflicht, kein Vorsteuerabzug.

Re: Kassenführung
von: Förderverein ()
Datum: 17.11.2020

Vielen Dank für die Antwort!
Ja wir wollten die Zertifikate auch nicht als Spende buchen, jedoch gibt es für mich im ideellen Bereich auch sonst kein Konto in welches die Aktion passe würde. Ist es erlaub dann einfach ein eigenes Konto zu benennen, da ja sonst nur die „sonstige Einnahmen“ in Frage kommen würden und mir dies auch nicht als optimal/ Sinn der Sache erscheint.

Re: Kassenführung
von: pfeffer ()
Datum: 17.11.2020

Man kann das unter "Spenden ohne Zuwendungsbestätigung" buchen. Es sind ja Schenkungen unter Vorbehalt. Echte Darlehen sind es ja auch nicht.

Re: Kassenführung
von: LuHa ()
Datum: 17.11.2020

Wir hatten in einem früheren Verein von mir eine ähnliche Situation. Hier zahlten die Mitglieder zu Beginn der Mitgliedschaft ein Sachpfand für geliehene Materialien. Zum Ende der Mitgliedschaft wurde das Sachpfand wieder ausbezahlt (wenn die Mitglieder das wollten, sonst wurde es als Spende verbucht).

Das Sachpfand konnte demnach jederzeit wieder eingefordert werden (jederzeit=bei Austritt). Wir haben das so gelöst, dass wir das Sachpfand als zweckgebundene Rücklage verbucht haben.

Wäre das hier auch sinnvoll?

Re: Kassenführung
von: pfeffer ()
Datum: 17.11.2020

Ein Sachpfand (Kaution) ist ja explizit rückzahlbar. Das gilt hier ja nicht.

Re: Kassenführung
von: Förderverein ()
Datum: 18.11.2020

Aber was wäre, wenn wir neben dem Zertifikat noch einen materiellen Gegenstand, wie z. B. einen Stein, welcher eben Symbolisch den Gegenwert der „Spende“ darstellen soll ausgeben würden? Könnte dann trotzdem das Konto "Spenden ohne Zuwendungsbestätigung" verwendet werden oder müsste man es dann einem andern Konto, bzw. gar nicht mehr mehr dem ideellen Bereich zuordnen?

Re: Kassenführung
von: pfeffer ()
Datum: 18.11.2020

Wenn die Gegenleistung nur symbolisch ist, gibt es bezüglich der Behandlung als Spende keine Bedenken.

Re: Kassenführung
von: Förderverein ()
Datum: 18.11.2020

Vielen dank für die Hilfen!
Eine kurze (hoffentlich) letzte Frage hätte ich noch:
Ich habe in der Zwischenzeit mich vermehrt nach einer Software umgeschaut und bin bei MTH hängen geblieben. Diese bieten ihren eigenen Kontenrahmen an, welcher zwar die Unterteilung in die vier wirtschaftlichen Bereiche erfüllt, jedoch nicht die gleichen Kontennummern und Bezeichnungen des DATEV SKR 49 hat. Stellt dies ein Problem dar oder ist es unbedenklich wie die Bezeichnung der Konten und Kontennummern ist, solang diese dem richtigen Bereich zugeordnet sind?

Re: Kassenführung
von: pfeffer ()
Datum: 18.11.2020

Da hat der Verein völlig freie Hand. Es gibt grundsätzlich keine rechtlichen Vorgaben für die Nutzung eines bestimmten Kontenrahmens.