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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer für Ausbildungsgebühren
von: Wine_hvh ()
Datum: 06.09.2020

Hallo Herr Pfeffer,

eine Frage zur Besteuerung von Leistungen des Vereins, die über Gebühren der Teilnehmer (Mitglieder) mitfinanziert werden (keine Mitgliedsbeiträge).
Die angebotenen Leistungen werden von externen Dozenten/Ausbildern erbracht. Der Verein belastet die teilnehmenden Mitglieder mit zusätzlichen (zusätzlich zur Mitgliedsbeitrag) monatlichen Gebühren.
Die Ausbildung erfolgt kontinuierlich (keine zeitlich begrenzten Kurse) bis zu einer Kündigung der Teilnehmer.

Sind diese Gebühren (Einnahmen) umsatzsteuerpflichtig ?

Danke für Ihre Antwort.

Re: Umsatzsteuer für Ausbildungsgebühren
von: pfeffer ()
Datum: 06.09.2020

Um was für eine Ausbildung geht es denn? Ist der Verein gemeinnützig?

Re: Umsatzsteuer für Ausbildungsgebühren
von: Wine_hvh ()
Datum: 06.09.2020

Es ist eine musikalische Ausbildung für Kinder/Jugendliche und Erwachsene, sowohl im Einzelunterricht als auch im Orchesterspiel.
Der Verein ist ein eingetragener, gemeinnützig anerkannter Verein.

Re: Umsatzsteuer für Ausbildungsgebühren
von: pfeffer ()
Datum: 06.09.2020

Bei Kindern und Jugendlichen ist die Teilnahmegebühr nach § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerbefreit. Für Erwachsene gilt das nur bei einer beruflichen Ausbildung. In jedem Fall gilt aber der ermäßigte Steuersatz.