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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
steuerliche Aufteilung
von: Sascha Kühl ()
Datum: 21.08.2020

Hallo Pfeffer, hallo zusammen,

wir sind ein gemeinnütziger Sportverein und zu unseren Heimspielen der 1. Herren nehmen wir Eintrittsgelder inkl. USt ein. Aus Vereinfachungsgründen nehmen wir an, dass wir im Jahr 10 Heimspiele und 100 Trainingseinheiten haben.


Bezüglich der steuerlichen Beurteilung habe ich ein paar Fragen.

1. Dürfen wir max. 1/10 Vorsteuer ziehen bei den Kosten die mit den Heimspielen und den Trainingseinheiten in Verbindung stehen? Z. B. Reparaturkosten der Dusche, Instandsetzung bzw. Anschaffung eines Rasentraktors?

2. Ordne ich dann 1/10 (mit VST) dem Zweckbetrieb und 9/10 (brutto) dem ideellen Bereich zu?

3. Wie verhält es sich mit Trainingsanzügen? Diese sollen für die Spiele genutzt werden und nicht für das Training. Darf die VST komplett gezogen werden oder müssen wir die Auswärtsspiele auch berücksichtigen?


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kühl

Re: steuerliche Aufteilung
von: Dominik ()
Datum: 22.08.2020

Sascha Kühl schrieb:
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> Hallo Pfeffer, hallo zusammen,
>
> wir sind ein gemeinnütziger Sportverein und zu
> unseren Heimspielen der 1. Herren nehmen wir
> Eintrittsgelder inkl. USt ein. Aus
> Vereinfachungsgründen nehmen wir an, dass wir im
> Jahr 10 Heimspiele und 100 Trainingseinheiten
> haben.
>
>
> Bezüglich der steuerlichen Beurteilung habe ich
> ein paar Fragen.
>
> 1. Dürfen wir max. 1/10 Vorsteuer ziehen bei den
> Kosten die mit den Heimspielen und den
> Trainingseinheiten in Verbindung stehen? Z. B.
> Reparaturkosten der Dusche, Instandsetzung bzw.
> Anschaffung eines Rasentraktors?
>
> 2. Ordne ich dann 1/10 (mit VST) dem Zweckbetrieb
> und 9/10 (brutto) dem ideellen Bereich zu?
>
> 3. Wie verhält es sich mit Trainingsanzügen? Diese
> sollen für die Spiele genutzt werden und nicht für
> das Training. Darf die VST komplett gezogen werden
> oder müssen wir die Auswärtsspiele auch
> berücksichtigen?
>
>
> Vielen Dank.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Sascha Kühl

Also mein Wissenstand ist folgender. Hr. Pfeiffer kann mich gerne korrigieren.

Sobald ihr Eintrittsgelder nehmt zu 7%, die in den Zweckbetrieb fallen (gibt eine Höchstgrenze beim Umsatz), könnt ihr für alle Ausgaben, die in einen Zusammenhang mit diesen Eintrittsgeldern stehen die Vorsteuer ziehen. Die müssen quasi ein Bestandteil des Ausgangsumsatzes sein. Das sollte hier ja gegeben sein.

Ihr unterteilt da eigentlich nur in Jugend (idell) und Herren (Zweck)
Wenn ihr eine Jugend habt, wo es ja keine Einnahmeerzielungsabsicht gibt, und selbst wenn ihr Eintrittsgelder nehmt ist das eine Grauzone, fällt der Teil in den idellen Berich und ihr dürft nur anteilig Vorsteuer ziehen.

Du musst jede Rechnung und Fall, die/den du erhälst für sich betrachten.

Ihr habt z.B. Fußbälle angeschafft, die beide Teams benutzen, dann kann man schauen welche Trainingszeiten die Teams haben.Bei uns ist diese 50% / 50%. Und dann kann man nur 50% Vorsteuer ziehen.

Bei den Trainingsanzügen musst du dir beantworten.folgende Fragen
Die Trainingsanzüge sind gesponsort?
Zahlt die der Verein komplett ?
Gibt es einen Unkostenbeitrag?

Re: steuerliche Aufteilung
von: pfeffer ()
Datum: 23.08.2020

Ich würde eine Aufteilung nach Heim- und Auswärtsspielen vornehmen. Auch das Training ist dem steuerbaren Bereich zuzuordnen.

Re: steuerliche Aufteilung
von: Sascha Kühl ()
Datum: 23.08.2020

Hallo Dominik,

vielen Dank für Ihre Ausführungen.

Habe ich das richtig verstanden? Ich kann bei allen Kosten die beim Training anfallen und ausschließlich den Herrenbereich betreffen die Vorsteuer zu 100% ziehen, da das Herrentraining die Grundlage für unserer Heimspiele ist und hier umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielt werden?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kühl

Re: steuerliche Aufteilung
von: pfeffer ()
Datum: 24.08.2020

Da nur die Heimspiele Umsätze bringen, wäre m.E. die Aufteilung so zu machen, dass nur der Anteil der Gesamtkosten, die dem Anteil der Heimspiele an allen Spielen entspricht, abzugsfähig ist.

Re: steuerliche Aufteilung
von: Sascha Kühl ()
Datum: 26.08.2020

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kühl

Re: steuerliche Aufteilung
von: Sascha Kühl ()
Datum: 11.09.2020

Hallo zusammen,

wie verhält es sich denn mit den Kosten von Auswärtsfahrten (z. B. Anreise mit dem Bus)?

Da diese nicht im Zusammenhang mit den umsatzsteuerlichen Heimspielen stehen, darf hier keine Vorsteuer abgezogen werden? Ist das so richtig?

Bei uns wurde das in der Vergangenheit anders beurteilt. Doch sehe ich das im Widerspruch zu o. g. Ausführungen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kühl

Re: steuerliche Aufteilung
von: pfeffer ()
Datum: 11.09.2020

Da diese nicht im Zusammenhang mit den umsatzsteuerlichen Heimspielen stehen, darf hier keine Vorsteuer abgezogen werden? Ist das so richtig?

# Das sehe ich auch so. Zumal sich die Kosten hier direkt zuordnen lassen.

Re: steuerliche Aufteilung
von: Sascha Kühl ()
Datum: 18.09.2020

Hallo Herr Pfeffer, hallo zusammen,

grundsätzlich würde ich alle Einnahmen/ Ausgaben die nur die Herrenmannschaft betreffen im Verhältnis 50% Zweckbetrieb und 50% ideeller Bereich aufteilen (Aufteilung gem. Verhältnis Heimspiele/ steuerpflichtige Einnahmen und Auswärtsspiele/ nicht steuerpflichtige Einnahmen). Es sei denn, dass wir Einnahmen/ Ausgaben haben, die direkt den Heim- oder Auswärtsspielen zugeordnet werden können (z. B. wie oben erwähnt die Auswärtsfahrten mit dem Bus oder Eintrittsgelder bei Heimspielen).

Wie verhält es sich mit der Übungsleiterpauschale des Trainers der Herrenmannschaft? Diese Kosten unterliegen nicht der Steuer. Dennoch würde ich auch dieses Kosten 50% (Zweckbetrieb) und 50% (ideeller Bereich) aufteilen. Da sonst steuerpflichtige Einnahmen/ Ausgaben ungleich mit nicht steurpflichtigen Einnahmen/ Ausgaben behandelt werden.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kühl

Re: steuerliche Aufteilung
von: pfeffer ()
Datum: 18.09.2020

Ja, das wäre korrekt, auch wenn sich daraus keine steuerlichen Folgen ergeben.

Re: steuerliche Aufteilung
von: Sascha Kühl ()
Datum: 18.09.2020

Dankeschön.