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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufteilung Miete und Nebenkosten
von: Cariño ()
Datum: 30.06.2020

Hallo Herr Pfeffer,
es geht um einen nicht gemeinnützigen Dartsportverein, der in angemieteten Räumlichkeiten sein Vereinsheim hat und ein Lokal betreibt das für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Das Lokal ist immer von Donnerstag bis Samstag geöffnet. Die Mehrheit der Gäste sind normalerweise Vereinsmitglieder. In welchem Verhältnis verteile ich die Miete und die Nebenkosten auf den ideellen Bereich und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? Ist eine hälftige Zuordnung angemessen?

Vielen Dank im Voraus

Re: Aufteilung Miete und Nebenkosten
von: pfeffer ()
Datum: 01.07.2020

Wenn die gleichen Flächen unterschiedlich genutzt werden, wird eine Aufteilung nach Nutzungszeiten erfolgen müssen.
Sind die Nutzungszeiten täglich gleich? Dann kann man nach Tagen aufteilen.



Edited 1 time(s). Last edit at 06.07.2020 by pfeffer.

Re: Aufteilung Miete und Nebenkosten
von: Cariño ()
Datum: 06.07.2020

Das Lokal ist immer Donnerstags bis Samstag geöffnet.

Der Verein hat neun Mannschaften die in verschiedenen Ligen spielen. Jede Mannschaft hat im Schnitt sieben Heimspiele im Jahr. Vier Mannschaften spielen Mittwoch (28 Heimspiele), fünf Donnerstag bis Samstag (35) und eine am Sonntag (7).

An sechs Tagen wurden Parties veranstaltet oder die Räumlichkeiten vermietet (Donnerstag bis Samstag).

Das Lokal hat also an ungefähr 156 Tagen im Jahr geöffnet (52 Wochen x 3), außerdem werden 35 Heimspiele am Mittwoch und Sonntag ausgetragen. Das sind insgesamt 191 Tage Nutzung, 156 Tage Lokal sind 81,67%.

Kann ich das so machen?

Re: Aufteilung Miete und Nebenkosten
von: pfeffer ()
Datum: 06.07.2020

Ja, dass muss so gehen.
Der BFH hat gesagt, Grundlage sind die tatsächlichen Nutzungszeiten, nicht die theoretisch möglichen. Das Verfahren ist hier ja unterlegt.

Re: Aufteilung Miete und Nebenkosten
von: Cariño ()
Datum: 07.07.2020

Muss ich nicht berücksichtigen dass an den 156 Tagen Heimspiele stattfinden und die meisten Gäste Vereinsmitglieder sind?

Das wäre gut für den Verein weil er Gewerbefläche mietet (Vorsteuerabzug). Es ist ein großer Raum in dem die Theke und die Automaten sind und zwei Toiletten.

Können Sie mir sagen welches Aktenzeichen das BFH Urteil hat?



Edited 1 time(s). Last edit at 07.07.2020 by Cariño.

Re: Aufteilung Miete und Nebenkosten
von: pfeffer ()
Datum: 07.07.2020

Dass die Besucher Mitglieder sind, spielt keine Rolle, es kommt nur auf die Form der Nutzung an.

Das genannte BFH-Urteil bezog sich auf die Vermietung von Sportanlagen (Urteil vom 21.6.2018, Az. V R 63/17).

Re: Aufteilung Miete und Nebenkosten
von: Cariño ()
Datum: 13.07.2020

Wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt wird würde ich wie folgt aufteilen:

wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wie vorher 156/191
steuerbegünstigter Zweckbetrieb 28/191, mittwochs finden E-Dart Spiele statt, den Einwurf müssen die Spieler der Gastmannschaft bezahlen
ideeller Bereich 7/191, sonntags finden Steeldart Spiele statt, außer dem Verkauf von Getränken hat der Verein keine Einnahmen

Ist das so richtig?

Re: Aufteilung Miete und Nebenkosten
von: pfeffer ()
Datum: 14.07.2020

Ja, wie gesagt, ausgehend von tatsächlichen Nutzungszeiten teil man das nach Stunden/Tagen auf.