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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ideller Bereich / Zweckbetrieb
von: Dominik ()
Datum: 28.06.2020

Hallo Herr Pfeiffer,
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage zum Verständnis von Vorsteuerabzug und Zuordnung im Zweckbetrieb.

Ich darf ja nur Vorsteuer ziehen für Ausgaben im Zweckbetrieb, wenn ich explizit dazu gehörige Ausgangsumsätze im Zweckbetrieb habe. Sehe ich das richtig? Oder reichen generelle Einnahmen im Zweckbetrieb für einen Generalabzug?

Folgende Sachverhalt habe ich exemplarisch:
Bei einem Spieltag nehme ich z.B. Eintrittsgeld 7% ein.
Bei einem Spieltag spielen Jugendteam, Herrenteam und die Cheerleader treten auf.
Wenn ich Eintrittsgeld nehme, sind alle Ausgaben von allen drei "Teams" , die mit diesem Spieltag im Zusammenhang stehen im Zweckbetrieb anzuordnen und ich kann Vorsteuer geltend machen, sehe ich das richtig?

Wenn ich keine Einnahmen bspw. für die Jugend erhalte, fallen alle Ausgaben für dieses Team in den ideellen Bereich und eine Vorsteuer darf nicht geltend gemacht werden.?

Oder kann ich das im Zweckbetrieb lassen, und lasse nur den Vorsteuerabzug weg?

Hier wäre es ja dann ratsam einen Verteilungsschlüssel festzulegen?

Sorry für die ganzen Fragen, dieser Zweckbetriebsteil, lässt mich einfach nicht los.

Re: Ideller Bereich / Zweckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 29.06.2020

# Ich darf ja nur Vorsteuer ziehen für Ausgaben im Zweckbetrieb, wenn ich explizit dazu gehörige Ausgangsumsätze im Zweckbetrieb habe. Sehe ich das richtig? Oder reichen generelle Einnahmen im Zweckbetrieb für einen Generalabzug?

Es gibt ja nicht nur direkte Kosten, sondern auch Gemeinkosten. Auch hier ist ein Vorsteuerabzug möglich, wenn diese "Eingangsumsätze" als Kostenelemente in die Generierung der Umsätze eingehen.


# Wenn ich Eintrittsgeld nehme, sind alle Ausgaben von allen drei "Teams" , die mit diesem Spieltag im Zusammenhang stehen im Zweckbetrieb anzuordnen und ich kann Vorsteuer geltend machen, sehe ich das richtig?

# Bei den Kosten im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung ist sicher ein Vorsteuerabzug möglich.

# Wenn ich keine Einnahmen bspw. für die Jugend erhalte, fallen alle Ausgaben für dieses Team in den ideellen Bereich und eine Vorsteuer darf nicht geltend gemacht werden.?

Ganz richtig.

# Oder kann ich das im Zweckbetrieb lassen, und lasse nur den Vorsteuerabzug weg?

Das wäre ertragsteuerlich nicht korrekt. Weil keine steuerlichen Folgen entstehen, wird das Finanzamt aber wohl keine Einwände haben.

# Hier wäre es ja dann ratsam einen Verteilungsschlüssel festzulegen?

Ja, bei solchen Aufteilungsposten muss ein Schlüssel festgelegt werden, wenn eine klar Zuordnung nicht möglich ist.