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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Photovoltaikanlage
von: Hdiverein ()
Datum: 28.06.2020

Hallo lieber Herr Pfeiffer,
Wir sind ein nicht gemeinnütziger eingetragener Verein. Wir haben im Jahr 2016 eine Photovoltaikanlage auf dem Vereinsdach installiert, bezahlt und in Betrieb genommen. Wir haben es bis heute versäumt die Anlage auf der Liste der Anlagenvermögen aufzunehmen (Dadurch wurde die Abschreibung in der EÜR nicht aktiviert und keine Vorsteuer berechnet).
Können wir die Abschreibung nachträglich jederzeit aktivieren und die offenen Vorteuern vom Finanzamt erfordern oder gibt es dafür Verjährungsfristen.
Vielen Dank im Voraus
Hamada

Re: Photovoltaikanlage
von: pfeffer ()
Datum: 29.06.2020

Hier gilt die Festsetzungsverjährung. Das sind vier Jahre.