Rechnungen aus Vorjahr bezahlen - Handhabung Buchhalterisch
von: Dominik ()
Datum: 28.06.2020
Guten Tag zusammen,
wie ist es zu handhaben, wenn ich jetzt Rechnungen für berechtigte Auslagen von Mitgliedern aus dem Jahr 2018 erhalte. Kann ich die einfach so überweisen und in 2020 verbuchen?
Ich führe eine EÜR Rechnung und bin seit 2019 umsatzsteuerpflichtig.
Ich würde das in 2020 verbuchen auf den entsprechenden Konten, nur keine Vorsteuer ziehen, da die Leistung in 2018 war.
Was ich damals als Gewinn mehr gemacht durch die Nichtüberweisung wird im laufenden Jahr dann halt den Gewinn schmälern.
Vielen Dank für die Unterstützung.