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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Masken für Mitglieder
von: Th. Krämer ()
Datum: 26.06.2020

Hallo,
mal eine ggf. etwas komisch Frage. Aber ich wurde als Schatzmeister damit konfrontiert.
Wenn der Verein Schutzmasken (Corona) besorgt und diese mit dem Vereinslogo versieht, um diese seinen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen, darf der Verein dann:

a) die Ausgabe im ZB buchen
b) Die Masken seinen Mitgliedern entweder kostenfrei oder mittels eines Zuschusses zur Verfügung stellen
c) Sofern b mit Ja zu beantworten ist mus dieser Betrag dann gehen die Jährlichen 60€ "Zuwendungen" verbucht werden?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Masken für Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 26.06.2020

#a) die Ausgabe im ZB buchen

Das hängt zunächst vom Satzungszweck ab. Im Rahmen der Corona-Erleichterungen wäre das denkbar. Die Finanzverwaltung hat das aber nicht ausdrücklich geklärt.

b) Die Masken seinen Mitgliedern entweder kostenfrei oder mittels eines Zuschusses zur Verfügung stellen

# Im Rahmen von Vereinsveranstaltungen würde ich das als notwendige Kosten der Veranstaltung betrachten. Das beträfe aber nur die Nutzung im Rahmen der Vereinstätigkeit.

# c) Sofern b mit Ja zu beantworten ist muss dieser Betrag dann gehen die Jährlichen 60€ "Zuwendungen" verbucht werden?

Nur wenn die Mitglieder die Masken auch außerhalb des Vereins nutzen und kein Zweckbetrieb vorliegt.