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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verpflegungspauschale bei Vorstandssitzung
von: Beate ()
Datum: 22.06.2020

Hallo,

in unserem Verein erhält der Vorstand keinerlich finanzielle Auszahlungen in Form von Pauschalen. Es werden aber alle anfallenden Kosten, z.B. bei auswärtigen Veranstaltungen, wie Hotel- und Fahrtkosten direkt vom Verein getragen.

Hier nun eine Frage. Der Vorstand kommt aus dem gesamten Bundesgebiet und muß sich aufgrund 2 ausgefallener Vereinsveranstaltungen, wo man sonst die Vorstandssitzungen durchführt, zu einer Vorstandssitzung treffen.

Dies soll in der Mitte von Deutschland in einem Hotel stattfinden - eine Übernachtung, so dass an diesem einen Abend alles durchgesprochen und Notwendiges unterzeichnet werden kann.

Und hier entsteht die Frage:
Die Vorstandsmitglieder möchten zusammen Abendessen gehen und dies als Verpflegung abrechnen.

Alle Mitglieder fahren ca. 12 Uhr los und werden am kommenden Tag ca. 15 Uhr wieder zu Hause sein.

Laut Vereinsrecht gibt es ja die Möglichkeit:

"Verpflegungskosten in Höhe eine Pauschale für Mehrverpflegungsaufwand.

- Bei einer Reisetätigkeit / Abwesenheit von zu Hause von mindestens 8 aber weniger als 24 Stunden in Höhe von 14 € (bis 2019: 12 €) (eintägige Reise).
- Bei einer mehrtägigen Reisetätigkeit / Abwesenheit von zu Hause von mindestens 24 Stunden (ganztägig) in Höhe von 28 € (bis 2019: 24 €).
- bei einer mehrtägigen Reisetätigkeit / Abwesenheit von zu Hause für den An- und Abreisetag i.H.v. jeweils 14 € (bis 2019: 12 €)"

Was kommt hier zur Anwendung?
2 x 12 Stunden oder 24 Stunden zur Anwendung?

Grüße

Beate

Re: Verpflegungspauschale bei Vorstandssitzung
von: pfeffer ()
Datum: 22.06.2020

Es sind zwei mal 14 Euro, was aber auf das Gleiche hinausläuft.