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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
richtige Zuordnung Ausgaben steuerliche Bereiche & Verluste möglich im wirt.GB oder im Zweckbetrieb?
von: Rudi ()
Datum: 09.06.2020

Hallo zusammen,
Hallo Herr Pfeffer,

ist es möglich in den Bereichen Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ohne Folgen Verluste zu machen? Bzw. kann man überhaupt diesen steuerlichen Bereichen mehr Ausgaben zuordnen als Einnahmen vorhanden sind? Die Frage ergibt sich insbesondere im Zusammenhang mit der unklaren Zuordnung von Ausgaben in die richtigen Bereiche, wenn eine Abteilung oder Mannschaft aus drei verschiedenen Bereichen finanziert wird ( IB, ZB Sport, wirt.GB)

Bsp. kleiner Amateur-Fussballverein (auch Kleinunternehmer)

Hauptsponsor gibt 5.000 EUR pro Jahr für 1.Herren und diese läuft dafür Trikotwerbung. (wirt.GB?)
Weiterhin werden ca. 500 Euro pro Jahr an Eintrittsgeldern am Spieltag für die 1.Herren eingenommen.(Zweckbetrieb Sport?)

Nun gibt es ja diverse Ausgaben für die 1.Herren.
Kosten Fitnessstudio in der Vorbereitung, Trainingslager, Sportgeräte, Bälle, Pausengetränke, Sportkleidung und nicht zu vergessen ÜL-Pauschale für Trainer und Betreuer.

Da die Gelder vom Sponsor und aus den Eintritten nicht ausreichen, werden natürlich auch Mittel aus dem ideelen Bereich (Mitgliedsbeiträge) verwendet.

Wie genau werden jetzt die Ausgaben zugeordnet??? Und angenommen es werden am Ende des Jahres insgesamt 8.000 EUR ausgegeben. Wären dann 2.500 EUR Aufwand im ideelen Bereich und in den anderen Bereichen ist das Ergebnis = Null?
Und was würde passieren wenn am 24.12. ein weiterer zweiter Sponsor 2.500 EUR zu Weihnachten gibt? Dann wären ja alle Ausgaben des Jahres voll gedeckt und gehörten nicht in den ideelen Bereich, wären aber unterjährig schon dort hingebucht..!?!

Und vor allem.... muss jede einzelne Ausgabe direkt beim unterjährigen Verbuchen aufgeteilt werden über eine Splittbuchung? Das kann ja unterjährig gar nicht genau ermittelt werden beim Verbuchen, weil man nicht weiß wie viel Gelder genau aus welchen Bereich verwendet werden, wenn man die Höhe der Gesamtausgaben nicht kennt. Auch die Höhe der Zuschauereinnahmen sind ja völlig offen am Jahresanfang.

Ich stelle mir das gerade echt kompliziert mit der richtigen Zuordnung vor und stehe voll auf dem Schlauch. So kann ja kein Mensch losbuchen...:-/ Das muss doch einfach zu handhaben sein und nicht extrem ausarten in der Zuordnung. Richtig?

Das Gleiche Thema entsteht auch beim Vereinsbus, welcher für die Jugend im ideelen Bereich kostenlos läuft, aber im Erwachsenenbereich mit einer Nutzungsgebühr in den Zweckbetrieb Sport fällt und es zusätzlich auch einen Werbe-Sponsor für den Bus gibt der die Finanzierung des Kfz unterstützt.
Wie müssten denn hier die Ausgaben wie Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung gebucht werden. Es ist ja völlig unbekannt ob der Bus nur von der Jugend oder eher überwiegend von den Erwachsenen genutzt wird oder ob eventuell im Laufe des Jahres weitere Sponsoren dazu kommen.

Bucht man zuerst alle Kosten nach und nach auf wirt.GB und auf Zweckbetrieb und danach, wenn diese Bereich in den Verlustbereich kommen würden, auf den ideelen Bereich?

Herzlichen Dank.

Ps. Herr Pfeffer, habe seit letzer Woche ihr schönes Buch "Buchhaltung für Vereine"... vielleicht gibt es ja hierzu eine Angabe einer Seitenzahl für mich zur Hilfe ;-)

Re: richtige Zuordnung Ausgaben steuerliche Bereiche & Verluste möglich im wirt.GB oder im Zweckbetrieb?
von: pfeffer ()
Datum: 10.06.2020

# Ist es möglich in den Bereichen Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ohne Folgen Verluste zu machen?

Im Zweckbetrieb ist das kein Problem. Im steuerpflichtigen Bereich liegt damit regelmäßig eine Mittelfehlverwendung vor, die die Gemeinnützigkeit gefährden kann.

# Bzw. kann man überhaupt diesen steuerlichen Bereichen mehr Ausgaben zuordnen als Einnahmen vorhanden sind?

Ja, natürlich. Hier gilt nichts anderes als sonst auch bei der Rechnungslegung von wirtschaftlichen Betrieben.

Für Ihr Beispiel: Die Ausgaben werden entsprechend der tatsächlichen Verwendung zugeordnet. Eine Finanzierung des Zweckbetriebes aus Mittel anderer Bereich ist zulässig.
Das Sponsoring erzeugt wohl keine Verluste? Dann besteht ja kein Problem.


# Und vor allem.... muss jede einzelne Ausgabe direkt beim unterjährigen Verbuchen aufgeteilt werden über eine Splittbuchung?

Nein, man kann auch Sammelposten bilden und die mit dem Jahresabschluss aufteilen.


# Ich stelle mir das gerade echt kompliziert mit der richtigen Zuordnung vor und stehe voll auf dem Schlauch.

Ja, das kann im Einzelfall recht mühsam sein. Oft reicht aber eine Schätzung für die Aufteilung.

# Bucht man zuerst alle Kosten nach und nach auf wirt.GB und auf Zweckbetrieb und danach, wenn diese Bereich in den Verlustbereich kommen würden, auf den ideellen Bereich?

Auch das wäre möglich. Aber wie gesagt, i.d.R. wird man erst Sammelposten bilden (z.B. laufende Kfz-Kosten) und erst mit Ende des Jahres aufteilen.

Re: richtige Zuordnung Ausgaben steuerliche Bereiche & Verluste möglich im wirt.GB oder im Zweckbetrieb?
von: Rudi ()
Datum: 11.06.2020

pfeffer schrieb:
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> # Im Zweckbetrieb ist das kein Problem. Im
> steuerpflichtigen Bereich liegt damit regelmäßig
> eine Mittelfehlverwendung vor, die die
> Gemeinnützigkeit gefährden kann.

Ok, verstanden. Solch ein Fall kann ja aber hier nicht passieren, weil ja die "Förderung des Sports" für die 1.Herren nur durch den Sponsors (und damit einem wirt. GB) unterstützt wird, oder?
Was anderes wäre zB. Konzert auf dem Sportplatz mit Sponsoren, wo der Verein zusätzlich Gelder aus Beiträgen geben muss, weil es sonst nicht reicht für alles Ausgaben, richtig.

# Für Ihr Beispiel: Die Ausgaben werden entsprechend
> der tatsächlichen Verwendung zugeordnet. Eine
> Finanzierung des Zweckbetriebes aus Mittel anderer
> Bereich ist zulässig.
> Das Sponsoring erzeugt wohl keine Verluste? Dann
> besteht ja kein Problem.

Nein, eigentlich nicht. Im Prinzip unterstützt ja der Sponsor nur den ideellen Bereich "Sport" indem wir mehr für die Förderung dessen, also zB. Bälle, Trainingslager, Trainer etc. ausgeben können. Somit werden die 5.000 EUR vom Sponsor für diese Dinge ausgegeben und alle weiteren Kosten, sind dann Kosten des ideelen Bereiches, richtig? Man wird hier also keinen Verlust machen mit dem Sponsoring, denn alle Ausgaben der 1.Herren die über die Einnahmen aus dem ZB oder dem wirt.GB gehen, wären ja dann ideeller Bereich mit "Förderung des Sportes", richtig?


# Nein, man kann auch Sammelposten bilden und die
> mit dem Jahresabschluss aufteilen.

Ok. Dann buche ich erstmal alles in den ideellen Bereich und schaue am Jahresende wie viel an Kosten in andere Bereiche fließen müssen, weil hier die Mittelherkunft mit dem Sponsoring bzw. Eintrittsgeldern kommt. Ähnlich ja auch beim Vereinsbus. Die Abschreibung und die laufenden Kosten sind ja viel höher als die Einnahmen aus dem Zweckbetrieb.



# Ja, das kann im Einzelfall recht mühsam sein. Oft
> reicht aber eine Schätzung für die Aufteilung.

Ok. Danke.


#Auch das wäre möglich. Aber wie gesagt, i.d.R.
> wird man erst Sammelposten bilden (z.B. laufende
> Kfz-Kosten) und erst mit Ende des Jahres
> aufteilen.

Ok., würde ich dann so machen. Einfach auf das entsprechende Konto im ideellen Bereich und am Ende aufteilen wie oben beschrieben oder gibt es hier spezielle Sammelposten-Konten die am Jahresende aufgeteilt und auf Null gestellt werden. So etwas wie ein Klärungskonto/ Verrechnungskonto?

Danke :-)

Re: richtige Zuordnung Ausgaben steuerliche Bereiche & Verluste möglich im wirt.GB oder im Zweckbetrieb?
von: Dominik ()
Datum: 11.06.2020

Hallo Rudi,

Sponsoring ist zu 99 Prozent Wirtschaftlicher Geschäftbetrieb
Du musst die Bereiche immer losgelöst voneinander betrachten.
Was du mit dem Sponsorengeld dann kaufst ist irrelevant. Es bleibt wirtschaftlicher GB.
Die Einkäufe von Equipment ordnest du Zweck oder ideellem Bereich zu.
Der wirtschaftliche Betrieb muss sich auf Dauer immer selbst tragen.
Quersubventionierung ist verboten und kann deine Gemeinnützigkeit kosten.

Ich habe z.b. ein kleines Plus im wirtschaftlichen Betrieb.
Ein großes Minus im Zweckbetrieb. Soviel Eintrittsgeld und Andere Einnahmen dort kann ich nicht erwirtschaften. Und ein großes Plus im idellen Bereich wo Beiträge und Spenden reinfließen. Im idellen Bereich kannst du reine Ausgaben für die Jugend bspw. packen. Oder anteilig bei Mischnutzung auch Ausgaben der Teams, die Einnahmen im Zweckbetrieb erzielen. Der Zweckbetrieb darf mit anderen Mitteln gestützt werden. Pauschal alles in den ideelen Bereich buchen kann dir auf die Füße fallen.



Edited 1 time(s). Last edit at 12.06.2020 by pfeffer.

Re: richtige Zuordnung Ausgaben steuerliche Bereiche & Verluste möglich im wirt.GB oder im Zweckbetrieb?
von: pfeffer ()
Datum: 12.06.2020

# Ok., würde ich dann so machen. Einfach auf das entsprechende Konto im ideellen Bereich und am Ende aufteilen wie oben beschrieben oder gibt es hier spezielle Sammelposten-Konten die am Jahresende aufgeteilt und auf Null gestellt werden. So etwas wie ein Klärungskonto/ Verrechnungskonto?

Es gibt im SKR 49 spezielle Konten für Sammelposten. Das genannte Verfahren wäre aber auch möglich.

Re: richtige Zuordnung Ausgaben steuerliche Bereiche & Verluste möglich im wirt.GB oder im Zweckbetrieb?
von: Rudi ()
Datum: 23.10.2020

Dominik schrieb:
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Hallo Dominik,

kannst Du mir bitte etwas zu den Konten aus dem SKR49 auf die Sprünge helfen? :-)
Gibt es denn irgendwo hier oder im Netz Buchungshilfen... ich quäle mich immer wieder mit den richtigen Konten :-/

> Was du mit dem Sponsorengeld dann kaufst ist
> irrelevant. Es bleibt wirtschaftlicher GB.

Und deshalb alle Einnahmen aus Sponsoring grundsätzlich auf #7012, richtig?


> Die Einkäufe von Equipment ordnest du Zweck oder
> ideellem Bereich zu.

Also Sportbekleidung auf z.B. ideell #2613 und zweck auf #5510??

> Der wirtschaftliche Betrieb muss sich auf Dauer
> immer selbst tragen.

Das tut er ja im Prinzip immer, weil das Geld vom Sponsor nur die Aktivitäten für die 1. Herren unterstützen soll. Was buche ich denn dort eigentlich als Aufwand, wenn ich schon alles im Zweckbetrieb Sport eingebucht habe? Ich würde ja die Kosten für den Trainer 1.Herren und etwas Ausrüstung bzw. Trainingslager im Zweckbetrieb als Ausgabe buchen. Kann ich mir das aussuchen? Der Sponsor gibt es ja allgemein für die 1.Herren und nicht konkret für ÜL, Ausrüstung oder Traininsglager...

> Quersubventionierung ist verboten und kann deine
> Gemeinnützigkeit kosten.

Das würde ja nur passieren, wenn ich einen wirtsch. GB (mit Eintritt oder Sponsoreinnahmen) habe, der nichts mit Sport zu tun hat und dann durch Mitgliedsbeiträge quer-finanziert würde. Zum Beispiel eine sportfremde Veranstaltung, die mehr gekostet hat als Einnahmen vorhanden waren, richtig? Hätten wir so nicht.

> Ich habe z.b. ein kleines Plus im wirtschaftlichen
> Betrieb.

Warum bei Dir nur ein kleines Plus? Was buchst Du denn genau dagegen und wohin?
Ich hätte aktuell genau die Einnahmen des Sponsors als Plus zu stehen mit Konto #7012.
Was buche ich dort wie gesagt als Ausgabe und auf welches Konto?
Könnte das zB. nur der Trikotsatz (mit Werbeflock) der 1.Herren sein und auf Konto #7400 Allg. Kosten Sportbetrieb gebucht sein?

Kannst Du mir hierzu bitte einfach mal ein paar Beispiele und entspr. Konten zur Hand geben :-)

> Ein großes Minus im Zweckbetrieb. Soviel
> Eintrittsgeld und Andere Einnahmen dort kann ich
> nicht erwirtschaften.

Das wären dann ja eigentlich alle Kosten der 1.Herren, oder?
Oder gibt es auch einen Anteil an Kosten der 1.Herren die im ideellen Bereich landen?
Wenn ich im Zweckbetrieb auch minus machen kann, dann buche ich doch alles was 1.Herren ist einfach dorthin und teile nicht noch extra auf, oder?

> Und ein großes Plus im
> idellen Bereich wo Beiträge und Spenden
> reinfließen. Im idellen Bereich kannst du reine
> Ausgaben für die Jugend bspw. packen.

Das mache ich für die Jugend genau so. #2614 Sportbekleidung Jugend

> Oder anteilig bei Mischnutzung auch Ausgaben der Teams,
> die Einnahmen im Zweckbetrieb erzielen. Der
> Zweckbetrieb darf mit anderen Mitteln gestützt
> werden. Pauschal alles in den ideelen Bereich
> buchen kann dir auf die Füße fallen.

Ich muss also von der 1.Herren definitiv etwas auf den Zweckbetrieb buchen, dann doch am einfachsten alle Kosten der 1.Herren, oder?

Ganz lieben Dank!

Re: richtige Zuordnung Ausgaben steuerliche Bereiche & Verluste möglich im wirt.GB oder im Zweckbetrieb?
von: Dominik ()
Datum: 25.10.2020

Hallo Rudi,

das mit den Konten, geht mir als Nichtbuchhalter auch nicht so einfach von der Hand.
Ich habe die meisten Probleme mit der Zuordnung bei Zweckbetrieb und dem Vorsteuerabzug ,da ich Umsatzsteuerpflichtig bin. Ich will ja vermeiden, dass ich Steuern hinterziehe.

Ich habe den Kontenrahmen meines Anbieters genutzt (MTH Vereinssoftware) und baue alles das was ich nicht finde ergänze ich als Konto. Ich mache das kleinteiliger um Kostenblöcke zu entdecken und Ausgaben mit Einnahmen zu vergleichen.

Man muss sich jeden Fall individuell anschauen. Sehr grausig manchmal.

Welcher Bereich ist betroffen?
Fließt meine Ausgabe in irgendeinen Ausgangsumsatz mit ein? Einnahmen versuche ich ähnlich anzugehen.

Bei manchen Sachen ist das eindeutig, wie dem Getränkeverkauf. Alles WB.

Schwierig ist das z.B. bei Trikots. Vor allem der Vstabzug macht es schwierig.
Wir erlösen Sponsoring --> klarer WB.

Die Ausgabe buche ich allerdings im Zweckbetrieb da ich mit den Trikots an Spieltagen spiele, an denen ich Eintritteinnahmen generiere für das Herrenteam. (fließen in einen Umsatz ein). Ohne Trikots kein Spiel.
Jetzt kann das aber auch so sehen. Nutzt meine Jugend das Trikot mit (keine Einnahmen), muss ich anteilig die Nutzung in den idellen Bereich buchen. Das macht es relativ schwierig, da man das nicht trennen kann.

Man muss jeden Buchungssatz gesondert betrachten. Ich könnte ja auch z.B. sagen. Ausgaben Trikot im WB buchen, weil ohne Trikots keine Sponsoring Leistung. Das ist sehr sehr schwierig manchmal.

Der Zweckbetrieb wird dein Minus verursachen. Ich habe da einen großen Minusposten, da wir Leihausrüstung angeschafft haben. Die Einnnahmen für die Verleihung aber durch Corona nicht erzielen können. Ebenso konnten wir im Herrenbereich keine Einnahmen als Eintritt generieren, da die Saison abgesagt wurde

Ich habe im Zweckbetrieb bspw.
Trainingslager der Herren (verbunden damit Unkostenbeiträge als Einnahmen)
Busfahrten zu Auswärtsspielen (alle Teams - damit Verbunden auch Einnahmen)
Leihausrüstungen (damit verbunden Gebühren für Mitglieder)

Ich buche alle Ausgaben fürs Herrenteam (Trainingsequipment und Co) immer im Zweckbetrieb aufgrund der Vorsteuer und der Verbindung zu den Einnahmen.
Schwierig wird es wie oben geschrieben, wenn du noch Jugendmannschaften hast, die das Equipment mitnutzen. Hier gehe ich gerade dazu über einen Verteilerschlüssel festzulegen. (Ich habe 3 Jugendteams und 1 Herren Team , jedem weise ich 25% zu. So habe ich 25% Herren im Zweck und 75% im Jugendbereich - ideell). SO hast du dann auch für Prüfungen eine entsprechende Argumentationsstruktur.

Im wirtschaftlichen Bereich habe ich Einnahmen: z.B. Equipment was ich verkaufe, Merchandise, Leergut, Essen und Getränke, uvm. Hier stehe ich in Konkurrenz zu jemandem, deswegen WB
Die Kosten und Aufwendungen die in den WB fallen sind dann dazu gehörig.

Zu deinem Sponsor, da spielt es keine Rollte wen er unterstützt. Wirtschafttlicher Bereich ist das. Du musst das über Kostenstellen lösen damit du weißt, wem das Geld "gehört".

Minus im WB kannst du z.B. über Feiern oder Veranstaltungen generieren, die auch WB sind. Oder du kaufst in einem Jahr mal einen großen Bestand an Ware, die du aber erst im Folgejahr erlöst. Das Minus musst du dann aber in den Folgejahren wieder reinholen.

Gerne können wir uns zwecks Erfahrungsaustausches mal zusammen telefonieren wenn du magst.

Re: richtige Zuordnung Ausgaben steuerliche Bereiche & Verluste möglich im wirt.GB oder im Zweckbetrieb?
von: Rudi ()
Datum: 10.11.2020

Hallo Herr Pfeffer,
Hallo Dominik,

ich habe Eure wertvollen Hinweise jetzt mal versucht in die Buchungen einfließen zu lassen.

Im Ergebnis habe ich bei rund 100 TEUR aus diverser Einnahmenbereiche einen Gesamtverlust im Verein von nur knapp 200,- EUR in der EU-Rechnung. Ich denke mal das ist genau so wie es sein soll, denn man soll ja die Gelder grundsätzlich umgehend wieder verwenden. Richtig?

Die Einnahmen vom Sponsor für die 1.Herren habe ich in den wirtschaftl. Geschäftsbetrieb Sport gebucht. Alle Ausgaben der 1.Herren finden sich nun aber im den Bereich Zweckbetrieb Sport, weil wir ja hier auch Eintrittsgelder erwirtschaften. Im Zweckbetrieb ergibt sich nun ein großes Minus während im Geschäftsbetrieb Sport ein großes Plus über eben genau den Sponsorenbetrag stehen bleibt.
Müsste ich jetzt nicht auch Ausgaben in den Bereich wGB Sport buchen???
Der Verwendungszweck zu den vertraglichen Sponsorengeldern ist ja aber nicht genau definiert. Ich würde jetzt einfach so viele Ausgaben der 1.Herren in den wGB Sport buchen, bis dort ein kleiner Gewinn stehen bleibt, ok?

Und andere wichtige Frage noch.

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wird ja in "Sport" und in "Andere" unterteilt.
Wenn der wGB Sport nun einen Gewinn hat, könnte ich damit einen Verlust im wGB Andere ausgleichen?
Z.B. wenn bei der Weihnachtsfeier ein Verlust entstanden ist?
Beide Bereiche müssen ja nur "zusammen" ein Plus ergeben, oder?

Ich bin mir nämlich unsicher, ob ich einen Teil der Kosten für eine Weihnachtsfeier als Mitgliederpflege verbuchen muss oder nicht, weil ich den Verlust ja zunächst mit einem Gewinn aus einem anderen wGB ausgleichen könnte.

Oder ist es sogar vorstellbar, wenn ich aus dem Gewinn der Vermögensverwaltung (Vermietung von Räumen) Gelder zum Ausgleich des wGB (Weihnachtsfeier) heranziehe?

Im Ideellen Bereich habe ich aktuell einen Verlust von knapp 3TEUR. DIeser ist ja aber kein Problem, da ich im ertragssteuerneutralen Posten, also aus den Spenden ein Plus von knapp 6 TEUR zu stehen habe, richtig?

Re: richtige Zuordnung Ausgaben steuerliche Bereiche & Verluste möglich im wirt.GB oder im Zweckbetrieb?
von: pfeffer ()
Datum: 11.11.2020

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wird ja in "Sport" und in "Andere" unterteilt.
Wenn der wGB Sport nun einen Gewinn hat, könnte ich damit einen Verlust im wGB Andere ausgleichen?

# Ja, das ist zulässig.


Oder ist es sogar vorstellbar, wenn ich aus dem Gewinn der Vermögensverwaltung (Vermietung von Räumen) Gelder zum Ausgleich des wGB (Weihnachtsfeier) heranziehe?

# Nein, da geht die Finanzverwaltung nicht mit.

Im Ideellen Bereich habe ich aktuell einen Verlust von knapp 3TEUR. Dieser ist ja aber kein Problem, da ich im ertragssteuerneutralen Posten, also aus den Spenden ein Plus von knapp 6 TEUR zu stehen habe, richtig?

# Ganz richtig.

Re: richtige Zuordnung Ausgaben steuerliche Bereiche & Verluste möglich im wirt.GB oder im Zweckbetrieb?
von: Rudi ()
Datum: 11.11.2020

Ok. Herzlichen Dank.

Haben Sie hier bitte auch noch eine kurze Einschätzung für mich? :-)

"Müsste ich jetzt nicht auch teilweise Ausgaben in den Bereich wGB Sport buchen???
Der Verwendungszweck zu den vertraglichen Sponsorengeldern ist ja aber nicht genau definiert. Ich würde jetzt einfach so viele Ausgaben der 1.Herren in den wGB Sport buchen, bis dort ein kleiner Gewinn stehen bleibt, ok?"

Also lasse ich alle Ausgaben 1.Herren im Zweckbetrieb oder buche ich besser auch einen Anteil in den wGB Sport, rüber?

Es ändert sich ja eigentlich rein gar nichts für uns, oder? Wir sind Kleinunternehmer und auch ansonsten innerhalb steuerlicher Grenzen.

Lieben Dank

Re: richtige Zuordnung Ausgaben steuerliche Bereiche & Verluste möglich im wirt.GB oder im Zweckbetrieb?
von: pfeffer ()
Datum: 11.11.2020

Also lasse ich alle Ausgaben 1.Herren im Zweckbetrieb oder buche ich besser auch einen Anteil in den wGB Sport, rüber?

# Der Sport bleibt Zweckbetrieb, wenn keine bezahlten Sportler beteiligt sind bzw. wenn nicht optiert wurde.


Es ändert sich ja eigentlich rein gar nichts für uns, oder? Wir sind Kleinunternehmer und auch ansonsten innerhalb steuerlicher Grenzen.

# Deswegen wird sich das Finanzamt für die genaue Aufteilung wahrscheinlich nicht interessieren.