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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Elster - Umsatzsteuererklärung 2019
von: Marko ()
Datum: 12.04.2020

Hallo,

wir sind ein eingetragener Sportverein. Noch nicht gemeinnützig, ist aber für dieses Jahr geplant.

Ich fülle gerade über Elster die USt 2019 aus. Jetzt wurde eine neue Abfrage in dem Formular eingebaut.
Bei den allgemeinen Angaben erscheint eine Abfrage "Besteuerung der Entgelte"
Die Steuer wurde berechnet anhand:
a) vereinbarte Entgelte
b) vereinnahmte Entgelte
c) vereinbarte und vereinnahmte Entgelte

Hier habe ich jetzt diese 3 Möglichkeiten. Welche ist da zutreffend ?

Zur Info: Wir bezahlen jede Rechnung immer sofort und müssen jedes Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung machen.

Vielen Dank im Voraus

Re: Elster - Umsatzsteuererklärung 2019
von: pfeffer ()
Datum: 12.04.2020

Wir bezahlen jede Rechnung immer sofort und müssen jedes Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung machen.

# Die Frage ist nicht, wann Sie die Rechnung bezahlen, sondern wann Sie die Umsatzsteuer verbucht haben: Schon bei Rechnungseingang (Soll-Versteuerung = vereinbarte Entgelte ) oder erst bei Bezahlen der Rechnung (Ist-Versteuerung = vereinnahmte Entgelte).

Re: Elster - Umsatzsteuererklärung 2019
von: Marko ()
Datum: 12.04.2020

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wir bezahlen jede Rechnung immer sofort und müssen
> jedes Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung
> machen.
>
> # Die Frage ist nicht, wann Sie die Rechnung
> bezahlen, sondern wann Sie die Umsatzsteuer
> verbucht haben: Schon bei Rechnungseingang
> (Soll-Versteuerung = vereinbarte Entgelte ) oder
> erst bei Bezahlen der Rechnung (Ist-Versteuerung =
> vereinnahmte Entgelte).


Noch eine Nachfrage zu Ihrer Frage. "Wann die Umsatzsteuer verbucht wurde ?"

----Mein Ablauf ist so wie bei den meisten. Die Rechnung kommt zu mir und ich bezahle die und schreibe das gleich in das Kassenbuch. Somit ist doch hier dann die Umsatzsteuer verbucht worden.

Dann sollte das doch dann die Ist-Besteuerung sein, oder ?

Re: Elster - Umsatzsteuererklärung 2019
von: pfeffer ()
Datum: 12.04.2020

Die Rechnung kommt zu mir und ich bezahle die und schreibe das gleich in das Kassenbuch. Somit ist doch hier dann die Umsatzsteuer verbucht worden.

# Gemeint war die Umsatzsteuervoranmeldung - also zu welchem Zeitpunkt die Umsatzsteuer dafür erfasst wird - bei Rechnungseingang oder bei Bezahlung.

Re: Elster - Umsatzsteuererklärung 2019
von: Mieze ()
Datum: 14.04.2020

Hallo,

die Rechnungen, die der Verein erhält betrifft die Vorsteuer und da gibt es klare Regelungen, wann genau die Vorsteuer geltend gemacht werden darf. (von den drei Voraussetzungen (Leistung, Rechnung, Zahlung) müssen mindestens zwei erfüllt sein)

Hier geht es um die Ausgangsrechnungen, die der Verein ausstellt.

Bei den Ausgangsrechnungen, also den Lieferungen und/oder Leistungen, die der Verein anderen in Rechnung stellt, kann man teilweise wählen, ob man die Umsatzsteuer bereits bei Rechnungsstellung (Soll-Versteuerung) oder erst bei Zahlung (Istversteuerung) in die Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. die USt-Erklärung einrechnet.

Liebe Grüße aus Berlin
von Renate