Ideelle Einnahmen bei nicht gemeinnützigem Verein?
von: Elle ()
Datum: 19.02.2020
Hallo Herr Pfeffer,
ich habe eine grundsätzliche Frage zu den Steuererklärungen eines kleinen eingetragenen, aber nicht als gemeinnützig anerkannten Vereins. Er ist auf den Gebieten Bildung, Kultur und Brauchtum aktiv und hat vor allem Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden einerseits sowie aus dem Verkauf von gebrauchten Büchern, Eintrittsgelder Bildung und geselligen Veranstaltungen andererseits.
Nun weiß ich nicht,
1) wo und wie ich die klassischen ideellen Einnahmen und Ausgaben (also Mitgliedsbeiträge, Spenden, Kosten der Mitgliederverwaltung und -pflege etc.) in der Körperschaftsteuererklärung ausweise
2) ob diese ideellen Positionen auch im Formular EÜR auftauchen müssen, obwohl es sich ja hier nicht um wirtschaftliche Tätigkeit handelt?
3) ob in der Umsatzsteuererklärung (KU) nur die Umsätze aus Verkauf+Eintritt oder auch die (nicht steuerbaren) Umsätze des ideellen Bereichs eingetragen werden müssen.
Sorry, ich weiß, dass die Frage komplex ist, da ich aber bisher nur mit gemeinnützigen Vereinen zu tun hatte, würde ich mich sehr über eine Anwort freuen.
Besten Dank und freundliche Grüße