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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ideelle Einnahmen bei nicht gemeinnützigem Verein?
von: Elle ()
Datum: 19.02.2020

Hallo Herr Pfeffer,
ich habe eine grundsätzliche Frage zu den Steuererklärungen eines kleinen eingetragenen, aber nicht als gemeinnützig anerkannten Vereins. Er ist auf den Gebieten Bildung, Kultur und Brauchtum aktiv und hat vor allem Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden einerseits sowie aus dem Verkauf von gebrauchten Büchern, Eintrittsgelder Bildung und geselligen Veranstaltungen andererseits.
Nun weiß ich nicht,
1) wo und wie ich die klassischen ideellen Einnahmen und Ausgaben (also Mitgliedsbeiträge, Spenden, Kosten der Mitgliederverwaltung und -pflege etc.) in der Körperschaftsteuererklärung ausweise
2) ob diese ideellen Positionen auch im Formular EÜR auftauchen müssen, obwohl es sich ja hier nicht um wirtschaftliche Tätigkeit handelt?
3) ob in der Umsatzsteuererklärung (KU) nur die Umsätze aus Verkauf+Eintritt oder auch die (nicht steuerbaren) Umsätze des ideellen Bereichs eingetragen werden müssen.

Sorry, ich weiß, dass die Frage komplex ist, da ich aber bisher nur mit gemeinnützigen Vereinen zu tun hatte, würde ich mich sehr über eine Anwort freuen.
Besten Dank und freundliche Grüße

Re: Ideelle Einnahmen bei nicht gemeinnützigem Verein?
von: pfeffer ()
Datum: 19.02.2020

1) wo und wie ich die klassischen ideellen Einnahmen und Ausgaben (also Mitgliedsbeiträge, Spenden, Kosten der Mitgliederverwaltung und -pflege etc.) in der Körperschaftsteuererklärung ausweise

# Die werden in der Körperschaftsteuererklärung gar nicht ausgewiesen, weil die steuerfrei sind.

2) ob diese ideellen Positionen auch im Formular EÜR auftauchen müssen, obwohl es sich ja hier nicht um wirtschaftliche Tätigkeit handelt?

# Nein.

3) ob in der Umsatzsteuererklärung (KU) nur die Umsätze aus Verkauf+Eintritt oder auch die (nicht steuerbaren) Umsätze des ideellen Bereichs eingetragen werden müssen.

# In die Umsatzsteuererklärung gehören nur steuerbare und steuerbefreite Umsatz. Die Einnahmen des ideellen Bereichs sind aber nicht steuerbar.

Re: Ideelle Einnahmen bei nicht gemeinnützigem Verein?
von: Elle ()
Datum: 20.02.2020

Besten Dank für die schnelle Antwort,
jetzt habe ich noch Nachfrage:
Muss die (formlose) Einnahmen-Überschussrechnung den Erklärungen (nur der KSt-Erkl.?) beigefügt bzw. hinterhergeschickt werden?

Herzlichen Dank nochmal für Ihr Angebot auf vereinsknowhow.de!

Re: Ideelle Einnahmen bei nicht gemeinnützigem Verein?
von: pfeffer ()
Datum: 20.02.2020

Im Fall eines nicht gemeinnützigen Vereins würde die EÜR immer über die Anlage EÜR (ELSTER) erfolgen.
Es werden ja nur steuerpflichtige Einnahmen deklariert.