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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sachspende oder Aufwandsverzicht
von: Uta ()
Datum: 18.02.2020

Unser gemeinnütziger Verein hat von einem Weingut 120l Glühwein bekommen, um bei einem Fest auszuschenken.
hierfür hätte das Weingut gerne eine Spendenbescheinigung.
Der Glühwein stammt aus dem Betriebsvermögen und hat einen Bruttowert von 240 €.
Als Nachweis hierfür haben wir vom Weingut eine Rechnung bekommen, auf der der Verzicht auf Zahlung vermerkt ist.
ist dies nun ein Aufwandsverzicht, da ja auf die Bezahlung der Rechnung verzichtet wird, oder ist es eine Sachzuwendung über den Glühwein?
Falls es sich um einen Aufwandsverzicht handelt, in welchem Fall wäre es eine Sachspende? Was hätte uns das Weingut anstelle einer Rechnung zukommen lassen müssen?

Re: Sachspende oder Aufwandsverzicht
von: pfeffer ()
Datum: 18.02.2020

Es handelt sich um keinen Aufwandsverzicht. Wenn eine Rechnung vorliegt, ist es eine Geldspende.
Eine Sachspende wäre auch problematisch, weil für Sachen, die verkauft werden, keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden darf.

Re: Sachspende oder Aufwandsverzicht
von: Uta ()
Datum: 18.02.2020

der Glühwein wurde nicht verkauft, sondern kostenfrei ausgegeben.

Re: Sachspende oder Aufwandsverzicht
von: Th. Krämer ()
Datum: 19.02.2020

Habe ähnlichen Fall.
Ein Mitglied spendet für eine Veranstaltung im Zweckbetrieb die Getränke.

Der hat diese in einem Getränkegeschäft gekauft und bezahlt.

a) Welche Zuwendungsbescheinigung darf ich ausstellen
b) benötige ich die Kaufquittungen des Spenders
c) muss ich (und wenn ja) wo verbuche ich den Wert dieser Spende in der FiBu?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Sachspende oder Aufwandsverzicht
von: pfeffer ()
Datum: 19.02.2020

a) Welche Zuwendungsbescheinigung darf ich ausstellen

Wenn das Mitglied tatsächlich die Getränke spendet und nicht den Betrag, wäre das eine Sachspende.
Einfacher wäre es, das Mitglied ließe sich eine Rechnung auf den Verein ausstellen und spendet den Betrag. Dann wäre es eine Geldspende. Es kann aber auch einfach selbst eine Rechnung schreiben.

b) benötige ich die Kaufquittungen des Spenders

Im Fall der Sachspende ja, für den Wertnachweis


c) muss ich (und wenn ja) wo verbuche ich den Wert dieser Spende in der FiBu?

Wenn eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird, unter "Sachspenden".
Andernfalls unter dem entsprechenden Aufwandskonto und unter Geldspende.

Re: Sachspende oder Aufwandsverzicht
von: Th. Krämer ()
Datum: 19.02.2020

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> a) Welche Zuwendungsbescheinigung darf ich
> ausstellen
>
> Wenn das Mitglied tatsächlich die Getränke spendet
> und nicht den Betrag, wäre das eine Sachspende.
> Einfacher wäre es, das Mitglied ließe sich eine
> Rechnung auf den Verein ausstellen und spendet den
> Betrag. Dann wäre es eine Geldspende. Es kann aber
> auch einfach selbst eine Rechnung schreiben.

==> Das habe ich auch vor. Weil einfacher. Wollte es aber dem Grunde mal wissen.
>
> c) muss ich (und wenn ja) wo verbuche ich den Wert
> dieser Spende in der FiBu?
>
> Wenn eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird,
> unter "Sachspenden".
==> Hier also 3225 Sachzuwendungen gegen Zuwendungsbestätigung Hier eine Mehrung um RE Betrag (Brutto).
Der Betrag taucht in der Gewinnermittlung nicht direkt auf. Sondern darunter, da er erfolgsneutral ist.
Reicht diese Buchung. Oder benötige ich wie normal ein Gegenkonto? Bank oder Barkasse habe ich ja hier nicht.
Muss ich gegen 625 buchen? Aber da die Getränke ja dann weg sind, habe ich ja kein Umlaufvermögen mehr. Und 625 wäre nicht auf 0.

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Sachspende oder Aufwandsverzicht
von: pfeffer ()
Datum: 19.02.2020

Hier also 3225 Sachzuwendungen gegen Zuwendungsbestätigung Hier eine Mehrung um RE Betrag (Brutto).
Der Betrag taucht in der Gewinnermittlung nicht direkt auf. Sondern darunter, da er erfolgsneutral ist.

# Das liegt an der speziellen Form Ihrer Gewinnermittlung (GuV?) Grundsätzlich kann man das als Ertrag ausweisen.

Reicht diese Buchung. Oder benötige ich wie normal ein Gegenkonto? Bank oder Barkasse habe ich ja hier nicht.

# Ohne Gegenkonto kann man eigentlich nicht buchen. Es wird über ein Verrechnungskonto gegen das Aufwandskonto (Teilnehmerverpflegung o.ä.) gebucht

Muss ich gegen 625 buchen? Aber da die Getränke ja dann weg sind, habe ich ja kein Umlaufvermögen mehr. Und 625 wäre nicht auf 0.

# Nein, wie gesagt nicht gegen Bestand, sondern gegen Aufwand. Man könnte das Bestandskonto aber auch als Verrechnungskonto benutzen.