Re: Sachspende oder Aufwandsverzicht
von: Th. Krämer ()
Datum: 19.02.2020
pfeffer schrieb:
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> a) Welche Zuwendungsbescheinigung darf ich
> ausstellen
>
> Wenn das Mitglied tatsächlich die Getränke spendet
> und nicht den Betrag, wäre das eine Sachspende.
> Einfacher wäre es, das Mitglied ließe sich eine
> Rechnung auf den Verein ausstellen und spendet den
> Betrag. Dann wäre es eine Geldspende. Es kann aber
> auch einfach selbst eine Rechnung schreiben.
==> Das habe ich auch vor. Weil einfacher. Wollte es aber dem Grunde mal wissen.
>
> c) muss ich (und wenn ja) wo verbuche ich den Wert
> dieser Spende in der FiBu?
>
> Wenn eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird,
> unter "Sachspenden".
==> Hier also 3225 Sachzuwendungen gegen Zuwendungsbestätigung Hier eine Mehrung um RE Betrag (Brutto).
Der Betrag taucht in der Gewinnermittlung nicht direkt auf. Sondern darunter, da er erfolgsneutral ist.
Reicht diese Buchung. Oder benötige ich wie normal ein Gegenkonto? Bank oder Barkasse habe ich ja hier nicht.
Muss ich gegen 625 buchen? Aber da die Getränke ja dann weg sind, habe ich ja kein Umlaufvermögen mehr. Und 625 wäre nicht auf 0.
Vorab Danke für Eure Unterstützung.
LG
Th. Krämer